31 1 66. Decret an die Stände, die Verwendung der Bestände des StellvertretungsfondS betreffend. Eingegangen bei der II. Kammer am 1. November 1867. Indern Seine Königliche Majestät den getreuen Ständen in der Beilage u unter O Eröffnung darüber zugehen lassen, in welcher Weise beabsichtigt wird, is die verfügbaren Bestände des in Folge des Gesetzes vom I. September 1858 gebildeten, nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes vom 24. December vorigen Jahres aber zur Auflösung gelangenden Stcllvertretungsfonds zur Ver dat Wendung zu bringen, sehen Allerhöchstdie selben der Erklärung darauf in rAHuld und Gnade entgegen. Dresden, den 26. October 1867. Johann. Alfred von Fabrice. Erste ll§ Abteilung, 3. Band. 6