8 20. ES kann jedoch die Anklagekammer in den Fällen des § 18 von einer Ver weisung der Begünstiger unter der Voraussetzung absehen, daß die abgesonderte Aburtheilung derselben ohne Nachtheil für die Sache geschehen kann, sowie daß, nach Lage der Sache, anzunehmen ist, es werde die im Falle der Berurtheilung zu erwartende Strafe nicht in Zuchthausstrafe bestehen. Solchenfalls hat die Anklagekammer, dafern die zu erwartende Strafe nur in Gerichtsgefängniß be steht, die Sache an den Einzelrichter, außerdem aber an das Bezirksgericht zu verweisen. 8 21. In gleicher Maße und unter denselben Voraussetzungen kann die Anklage kammer in den Fällen des § 18 Abs. 2 die Theilnehmer statt an das Schwur gericht, an das Bezirksgericht, beziehendlich an den Einzelrichter, zur Aburtheilung verweisen. 8 22. Ebenso kann die Anklagekammer in den Fällen des 8 19 die an sich nicht zur Zuständigkeit des Schwurgerichts gehörigen Verbrechen an die au sich hierzu zuständigen Gerichte verweisen, vorbehältlich der Bestimmungen in Art. 421 der Strafproceßordnung, welche auch hier Anwendung leiden. 8 23. Die Verweisungen der Anklagekammer nach 88 20, 21 , 22 setzen einen diesfallsigen Antrag oder die Zustimmung des Staatsanwalts voraus. Dieselben können in jedem Stadium des Verfahrens so lange, als die Anklagekammer über die Verweisung zur Hauptverhandlung noch nicht entschieden hat, verfügt werden. Die Anklagekammer kann bis zu diesem Zeitpunkte auf Antrag des Staats- , anwalts oder des Angeklagten, sowie auch von Amtswegen eine solche Verweisung zurücknehmen und die Wiedervereinigung der Uutersucbungen beschließen, soweit in denselben noch nicht die Hauptverhandlung anberaumt, beziehendlich ein Er- k kenntniß erlheilt worden ist. 8 24. Das Gericht, an welches eine Verweisung Seiten der Anklagekammer erfolgt ist, ist an dieselbe auch insoweit gebunden, daß es seine Zuständigkeit zur Fort is stellung der Untersuchung und Aburtheilung anzuerkennen hat. Eine Beschwerde des Staatsanwalts und des Angeklagten findet gegen die 2 Beschlüsse der Anklagekammer (8 20 flg.) nur soweit Statt, als behauptet wird,