460 Geschwornen nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft über diese Thatsachen in ihrem ganzen Umfange sich zu Gunsten des Angeklagten erklärt und die Anklage kammer dieser Erklärung beitritt. 8 40. Wegen der Rechtsmittel gegen das Erkcnntniß der Anklagekammer ist den Bestimmungen in Art. 240 bis mit 250 der Strafproceßordnung nachzugehen. (Lnpitel V. Von der Vorbereitung der Hauptvrrhandlung. 8 41. Die Bestimmungen des Capitels I. der Abtheilung III. der Strafprozess ordnung über die Vorbereitung der Hauptverhandlung leiden mit Ausnahme Dessen, was in Art. 259 über die Wabl der Richter vorgeschriebe» ist (vergl. § 3 flg. dieses Gesetzes), und soweit nicht nachstehend etwas Anderes verordnet ist, hier Anwendung. Das in Art. 268 geordnete Verhör des Angeklagten soll jedenfalls, dafern nicht dessen Gestellung mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, und zwar durch den Präsidenten oder dessen Stellvertreter abgehalten werden. Insoweit in dem Falle des Art. 269 Abs. 4 die Anzeige an das Bezirks- gericht vorgeschrieben worden, ist dieselbe an die Anklagekammer zu richten und deren Entscheidung einzuholen. Im klebrigen leidet Dasjenige, was in Capitel I. der Abtheilung III. von dem Vorsitzenden und von dem nach Art. 259 bestellten Gerichte bestimmt ist, auf den Präsidenten des Schwurgerichts und auf den Schwurgerichtshof An wendung. Cnpitrl VI. Von der Hauptverhandlung im Allgemeinen. 8 42. Tie Vorschriften des Capitels II. und des Capitels III. Abtheilung III. der Strasproccssordnuiig über das Verfahren bei der Hauptverhandluug leiden, soweit nachträglich nicht etwas Anderes verordnet ist, auf das Verfahren vor dem Schwur gerichte Anwendung. 8 43. Insbesondere gelten die Vorschriften in Betreff deS Vorsitzenden und des Gerichts auch für den Präsidenten des Schwurgerichtöhofs und beziehendlich den