525 .N 96. Decret an die Stände, die beantragte Firalion der AmtSffökne und Amtsbeteu, ingleicben die binfübrung eines gleichmäßigen Botenlohnes betreffend. Eingegangen bei der II. Kammer am 26. Januar 1868. Vie getreuen Stände haben in der Beilage zur Ständischen Schrift, das Budget betreffend, vom 2 0. August 1864 den Wunsch ausgesprochen, daß von der Regierung die Frage in nähere Erwägung gezogen werden möge: ob nicht durch Fixirnng der Amtsfröhne und Amtsboten und durch Ein rechnung der Botenlöhne zu den Sportelcasfen eine größere Wohlfeilheit der Bestellungskosten für gerichtliche Ausfertigungen herbeizuführen, und ob es insonderheit ausführbar sei, gedachte Kosten von allen Gerichts eingesessenen ohne Unterschied ihres Wohnorts nach einem gleichmäßig be stimmten Satze entrichten zu lassen, und damit den Antrag verbunden, ihnen über daS Resultat der anzustellenden Er örterung bei Gelegenheit der vorzulegenden neuen Sporteltaxe Mittheilung zugehen zu lassen. Darauf ist in dem Decrete vom 22. August 1 864 die Zusicherung ertheilt worden, daß bezüglich der Fixation der Fröhne und Boten und über die Aus gleichung der Botenlöhne weitere Erörterung angestellt und nach Erwägung der einschlagendcn Verhältnisse das Ergebniß der nächsten Ständcversammlnng mitge- theilt werden solle. Die hierauf angestellten Erörterungen haben zu dem Ergebnisse geführt, daß die beantragte Fixation der Wachtmeister und Boten ohne Belastung derSportel- cassen sich durchführen lassen werde, und es ist daher auch mit Ausführung dieser Maßregel schon soweit vorgegangen worden, daß zur Zeit nur noch die Diener bei drei Untergerichten nicht fixirt, die Verhandlungen wegen deren ebenmäßiger Fixation aber auch bereits im Gange und dem Abschlüsse nahe sind Erste Abtheilung, 3. Band.