527 500 Thlr. für die Wachtmeister der Bezirksgerichte und größeren Gerichts ämter, 400 - für die Wachtmeister der übrigen Gerichtsämter, für Botenmeister festgehalteu worden. Endlich ist bei der Fixation auf das Lebens- und Dienstalter der vorhandenen Diener, ferner darauf, ob die Repartilion der Botenlöbne zeither taxmäßig oder nicht oder nur ungenügend erfolgt ist, billige Rücksicht genommen worden, die einzelnen Dienern hierunter zu Theil gewordenen Vergünstigungen sind aber theils als persönliche Zulagen, theils unter den Beihülfen und darunter deshalb mit ausgeworfen worden, um dadurch zugleich späteren Gesuchen um Erhöhung der Beihülfen wegen etwa vermehrter Geschäfte im Voraus zu begegnen. Tie den dermalen im wirklichen Dienste vorhandenen Dienern auSgesetzten Fixa betragen: 82,967 Thlr. Besoldungen, 3,900 - persönliche Zulagen, 65,545 - Beihülfen ;n Haltung der nöthigen Gehülfen, 15 2,412 Thlr. überhaupt für 226 Diener, besage Beilage I>. DaS früher nicht fixirte Einkommen der Diener an 168,893 Thlr. für 249 Mann, abzüglich 5,000 - den Dienern auch für die Zukunft überlassener Gebühren, 163,893 Thlr. mit 152,412 - für 226 Mann ausgesetzten Fixbeträgen verglichen, ergiebt l 1,48 l Thlr. Fixzahlung und 23 Diener weniger. Hierzu sind aber auch ferner zu rechnen 228 - mit der vom Finanzministerium übernommenen Gebäude verwaltung zugleich auf den Justizetat übergegangene Löhne für bei der Fixation niit berücksichtigte Dienstleistungen, laut Beilage L., und es erhöht sich daher der Minderzahl ungsbetrag bis auf 1 1,709 Thlr. Beruht der Minderbetrag der Dienerzahl auf während der Fixation bereits erfolgter Stelleneinziehung, so ist dagegen der Minderzahlungsbetrag schon im Augenblicke höher anznnehmen, denn das nicht fixirte Einkommen der Diener ist in den Jahren 1865, 1866, 1867 bis zum Tage der Fixation in Vergleichung mit dem Durchschnittseinkommen der Jahre I8AA in Folge der eingetretenen allgemeinen Geschäftsvermehrung bei den meisten Gerichten ebenfalls gestiegen. 77 *