2 1,654 Thlr. 2 Ngr. 5 Pf. gegen ihre früheren Fixa mehr bezogen, nämlich: Thlr. Ngr. Ps. 2 4,391 7 5 neu regulirte Fixa, 2,737 5 — weggefallene ältere Fixa, w. o. während bis zu demfelben Zeitpunkte an Dienergebühren für die Sportelcasse Thlr. Ngr. Pf. 1 7,758 3 2 lignidirt und gebucht, 13,5 17 27 — baar eingegangen und 3,642 II > in Rest verblieben sind. Zieht man daher von obiger Zahlung 13,5 17 - 27 — - Baareingang ab, so ergiebt sich 8,1 36 Thlr. 5 Ngr. 5 Pf. Mehraufwand bei noch vorhanden gewesenen 3642 Thlr. 1 1 Ngr. I Pf. Resten und der eingetretenen Ersparniß bei der Untersuchungskostenposition, welche sich nicht guantifieiren läßt. Dieses Resultat erscheint für den Anfang außerordentlich günstig und läßt oie Befürchtung einer irgend wesentlichen Belastung der Staatscasse mit großer Wahrscheinlichkeit ausschließen, während andererseits die Beschwerde über lleber- setzung mit Botenlohn schon jetzt thatsächliche Erledigung gefunden haben dürfte. Denn bei zeitherigem Ansätze der Dienergebühren für die Sportelcasse ist, wie mit Sicherheit anzunehmen, der Borschrift der Taxordnung in Bezug auf die Re- partition der Botenlöhne Seiten der Behörden um so mehr schon thunlichst Rech nung getragen worden, als die diesfallsige Borschrift bei Gelegenheit jeder Fixation zu strengster Befolgung in Erinnerung gebracht worden ist. Da nun aber der jetzt bis auf die noch rückständigen drei Stellen hergestellte Fixetat ini Laufe der nächsten Zeit noch Abminderung oder auch an dieser oder jener Stelle je nach den Berhältnissen hin und wieder eine Aufbesserung zu er fahren haben wird, für die Aufstellung der Einnahme aber und für den Betrag der Ersparniß an der Untersnchungskostenposition 1 7 es an irgend welchen zu verlässigen Ziffern zur Zeit noch mangelt, so haben Seine Majestät von Auf stellung eines, die fraglichen Fixationen speciell zur Ziffer bringenden Nachtrags- bndgets absehen zu lassen beschlossen und lassen den getreuen Ständen gegenwärtige Borlage sammt den dieselbe erläuternden Beilagen unter F,., 6., 6., 0., Iv und bV mt der Aufforderung zugehen: in diese in Gemäßheit des ständischen Antrags bereits dnrchgeführte Fixa tion die provisorische Genehmigung zu ertheilen, *) Diese Beilagen sind in den Canzleien der Kammern einzusehen.