530 wogegen für die Finanzperiode 18AA specielle Nechnnngsablage und für die fol gende Finanzperiode die Aufnahme der durch die Fixation nothwendig gewordenen Ausgaben in dem Budget zngefichert wird. Anlangend demnächst die Einführung eines einheitlichen Botenlohnsatzes, hat die Regierung sich eingehend mit dieser Frage beschäftigt, ist aber namentlich mit Rücksicht darauf, daß die Erledigung derselben mit dem in Aussicht stehenden Er laß einer neuen Taxordnung im engsten Zusammenhänge steht, zu einer endlichen Entschließung noch nicht gelangt, eS wird aber dem bezüglichen ständischen Anträge auch fernerhin die vollste Aufmerksamkeit zngewendet bleiben. Seine Majestät setzen die getreuen Stände hiervon allenthalben in Kennt- niß und sehen der Erklärung hierüber in Huld und Gnade entgegen. Dresden, den l 8. Januar 1868. John n ii. >1 Robert Schneider.