41 Decret an die Stände, 1. den Entwurf einer Kircbenvorstands- und Svnodalordnung für die evangelisch-lutherische Kircbe des Königreichs Sachsen, und 2. einen Gesetzentwurf, die Vertretung der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden betreffend *). Eingegangen bei der II. Kammer am 2. November 1867. Seine Königliche Majestät haben den nach der Ständischen Schrift vom 23. August 1864 gewählten und am 6. November 1865 znsammengetretenen ständischen Zwischen-Deputationen den Entwurf einer Kirchenvorstands- und Synodalordnung für die evan gelisch-lutherische Kirche des Königreichs Sachsen, sowie den Gesetzentwurf, die Vertretung der evangelisch-lutherischen Kirchen gemeinden betreffend, nebst Motiven zustellen lassen. Allerhöchstdieselben lassen nunmehr diese Entwürfe, hinsichtlich deren die Berichte der genannten ständischen Deputationen über ihre unter Zuziehung König- l sicher Commissare gehaltenen Berathungen an die Kammer gelangen werden, den - getreuen Ständen zur Berathung und Erklärung vorlegen und bleiben denselben i in Huld und Gnade gewogen. Dresden, am 1. November 1 867. Johann. Johann Paul Freiherr von Falkensttin. ') Diese Entwürfe s. Landt.-Acten I. Abth. 1. Bd., S. 163 flg. Erste Abtheilung, 3. Band. 8