87 Helten, Berlin 1868, 1. Band, 1. Heft, S. 8) über die Gestaltung der öffent lichen Jrrenfürsorge Vorschläge eröffnete, welche vor jedem weiteren Vorschritt zur eingehendsten Prüfung und Erwägung ihres eventuellen Einflusses auf die der- maligen Verhältnisse und nächstbevorstehcnden Bedürfnisse der vaterländischen Jrrenpflege um so mehr auffordern mußten, je begründeter die Aussicht erschien, daß eine bedeutende finanzielle Erleichterung dadurch erzielt werden könne. Die unbeschadet der Gründlichkeit mit der gebotenen Beschleunigung durch geführten Erörterungen und Berathungen im Landes ° Medicinalcollegium, welche unter Zuziehung eines Mitgliedes der medicinischen Facultät und praktischer Irrenärzte stattgefunden haben, finden in dem beigefügten Vortrage des genannten Collegiums ihren Abschluß. Auf dessen Grund hat die Regierung vom Stand punkte der staatlichen Jrrenpflege aus — und abgesehen von der in den Bereich der Landesuniversität fallenden Veranstaltung einer psychiatrischen Klinik — die Ueberzeugung erlangt, daß es vorzuziehen sei, den von Or. Griesinger eröffneten Vorschlägen nachgehend, wenigstens für die nächste Zukunft von Errichtung einer neuen umfänglichen Landesanstalt für Irre abzusehen, und zu Befriedigung des in der Irrenanstalt zu Colditz zunächst hervortretenden Raumbedürfnisfes sich darauf zu beschränken, daß in der Nähe der Anstalt eine auf vorzugsweise Beschäf tigung mit Landbau gegründete Hülfsanstalt in Form der sogenannten ferme UArieole jedoch unter Jnnehaltung der landüblichen Lebens- und Verpflegungs weise, errichtet werde, zugleich als Versuch zu größerer Ausdehnung dessen, was in dieser Richtung in den Anstalten selbst bereits in kleinerem Maßstabe statt gefunden und sich bewährt hat. Die in dieser Richtung bereits getroffenen Einleitungen und Erörterungen haben zwar nur eine vorläufige Veranschlagung möglich gemacht, gleichwohl aber das Ergebniß festgestellt, daß bei solcher ländlicher Unterbringung der Irren — abgesehen von der Füglichkeit, durch dieselbe dem allmälig eintretenden Mehr bedürfnisse ebenfalls mit allmäligen Aufwänden folgen zu können — die Bau kosten nicht über 350 Thlr. und nach Umständen sogar nur bis zu 200 Thlr. per Kopf ansteigen werden, während dieselben bei Errichtung einer großen ge schlossenen Anstalt nach den derzeitigen Anforderungen und Bedürfnissen der Psychiatrie nicht unter 1200 bis 1300 Thlr. per Kopf bleiben würden, den Arealbedarf in beiden Fällen nicht gerechnet. Diese Zifferdifferenz allein schon erscheint genügend, um die Nothwendigkeit zu begründen, daß nach anderwärtigen Vorgängen auch in Sachsen ein Versuch in der gedachten Richtung gemacht werde, welcher im Falle des kaum zu bezweifeln den Gelingens eine finanzielle Erleichterung der staatlichen Jrrenfürsorge von so