G e s e tz, die Ausgabe neuer vierprocentiger Staatsschuldencasseuschelne im Betrage von 20 Millionen Thaler betreffend. Wir, Johann, von Gottes Gnaden König von Sachsen re. rc. re. erachten im Hinblicke auf die bevorstehende Ausführung mehrerer Eisenbahnanlagen die Verstärkung der Barbestände Unserer Staatskasse durch fernerweite Ausgabe neuer Staatsschuldencasfenscheine für erforderlich und beschließen demnach mit Zu stimmung Unserer getreuen Stände andnrch, wie folgt: 8 1. Von dem Landtagsausschusse zu Verwaltung der Staatsschulden sind neue vierprocentige Staatsschuldencasfenscheine zum Nominalbeträge von überhaupt Zwanzig Millionen Thalern mit 12,000,000 Thlr. in Abschnitten zu 500 Thlr. lit. 5,000,000 - in dergleichen zu 100 Thlr. lit. 8., 2,000,000 - in dergleichen zu 50 Thlr. lit. 6. und 1,000,000 - in dergleichen zu 25 Thlr. lit. 8. zur Ausfertigung zu bringen und an Unser Finanzministerium zur weiteren Ver fügung abzugeben. § 2. Diese neuen Staatsschuldencasfenscheine sind unter dem 2. Januar 1869 auszufertigen und mit Talons, sowie mit Coupons über die vom 1. Januar 1869 an laufenden Zinsen zu versehen. 8 3. Die Verzinsung nach vier Procent auf's Jahr erfolgt halbjährlich in den Terminen 2. Januar und 1. Juli bei der Staatsschnldencasse. 8 4. Diese Anleihe wird nach vorausgegangener halbjähriger Ausloosuug, mit welcher zum 1. Juli 1870 der Anfang gemacht wird, allmälig zurückgezahlt.