113. Decket an die Stände, die Erhöhung der -ei der Position für Justizneubauten eingestellten Summe von 20,000 Thlr. auf 30,000 Thlr. betreffend. Eingegangen bei der II. Kammer den 1. März 1868. ^chon seit, längerer Zeit hat sich an vielen Orten, wo die Gerichtsbehörden nicht in völlig neu errichteten Gebäuden untergebracht sind, die Nothwendigkeit einer Vermehrung, beziehendlich Vergrößerung der gerichtlichen EppeditionSlocalitäten herausgestellt, eine Erscheinung, welche als eine Folge des steten Anwachsens der Bevölkerung, des gesteigerten Verkehrs, der dadurch sowie durch neue Einrichtungen auf verschiedenen Gebieten der Rechtspflege und der Verwaltung bedingten Ver mehrung der Geschäfte und der wegen dieser Geschäftsvermehrung nothwendig ge wordenen Vermehrung des Personals betrachtet werden muß. Obwohl mäN nun bisher dem diesfallsigen Bedürfniß soviel als möglich durch Ermicthung geeigneter Lvcalitäten und durch Reparaturbauten abzuhelfen sich hat angelegen sein lassen, erscheint es doch gegenwärtig in Bezug auf mehrere Gerichtsämter als geboten, dem wahrgenommenen Mangel an ausreichenden Localitäten, der auf die Ver waltung der Geschäfte, wie auf die Gesundheit der Beamten einen sich von Tag zu Tag fühlbarer machenden, höchst nachtheiligen Einfluß ausübt, durch Vornahme von Neubauten zu begegnen, um so mehr, als die vorhandenen Uebelstände zu den begründetsten Klagen von Seiten nicht blos des angestellten Personals, sondern auch des bei den betreffenden Gerichtsbehörden verkehrenden Publicums geführt haben. Hierzu kommt noch, daß die bei mehreren der in Rede stehenden Behörden vorhandenen Frohnvesten weder dem Bedürfnisse in Bezug auf Raum und Ein richtung, noch denjenigen Ansprüchen genügen, welche in Rücksicht auf die Gesund heit der Arrestaten nach den in dieser Richtung gemachten neueren Erfahrungen die Medicinalbehörden zu machen sich veranlaßt finden. Außerdem nöthigt in den mittleren und kleineren Städten auch der Mangel an Miethwohnungen, Erste LbtheUuug, 4. Baud. 1