205 .M 149. Ständische Schrift auf die Petition des Gemeindevorstands Christoph Gottlob Barth zu Eyla und Genossen, das Halten von Tagewächtern betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. Aer Gemeindevorstand Christoph Gottlob Barth zu Eyla nebst zwei Genossen haben sich an uns mit der Bitte gewendet: uns bei Ew. Königlichen Majestät Regierung dafür zu verwenden, daß die Verpflichtung der Gemeinden zu Haltung besonderer Tagewächter aufgehoben werde, dagegen den Gemeinden freigestellt bleibe, besondere Tagewächter anzustellen, wenn sie es in ihrem Interesse finden. Wir haben dieses Gesuch in pflichtgemäße Berathung gezogen und nach An hörung und mit Zustimmung eines Königlichen RegierungScommissarS beschlossen, dasselbe Ew. Königlichen Majestät Staatsregiernng zur Erwägung zu über reichen. In tiefster Ehrerbietung und unwandelbarer Treue verharren wir Ew. Königlichen Majestät Dresden, am 26. Mai 1868. alleruntcrthänigst treugehorsamste Ständeversammlung.