nunmehr der Staatsgerichtshof auf die Zeit vom Schluffe des gegenwärtigen bis zum Schluffe des künftigen Landtags ständischer Seits besetzt ist. Mit dieser Anzeige verbinden wir die wiederholte Versicherung tiefster Ehr furcht und unwandelbarer Treue, in welcher wir verharren Ew. Königlichen Majestät Dresden, den 20. Mai 1868. allerunterthänigst treugehorsamste Ständeversammlung.