A. Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kummer (Abth. über das Einnabmebudget Pos. 1 bis mit 22. Eingeganzen am 30. Januar 1872. (Königl. Decret, Landt. - Aclen, I. Abtb. 1 Bd, S- 181. Positionen 1 bis mit 22 des ordentlichen Staatsbudgets, ebendaselbst S. 183 slg. Specialunterlagen zu diesen Positionen, S. 209 bis mit 268.) Ä^ittelst Allerhöchsten Decrets vom 29. November 1871 ist den Ständen die Budgetvorlage und das Finanzgesetz auf die Jahre 1872 und 1 873 zur ver fassungsmäßigen Berathung zugegangen und dasselbe mittelst Kammerbeschluß vom 4. December 1871 der zweiten Deputation zur Berichterstattung überwiesen worden. Dieselbe wird nach erfolgter Genehmigung der Kammern (Beschluß vom 8. December 1871) in Abschnitten derart erfolgen, daß über einzelne Theile desselben, je nachdem die Borberathung über solche in der Deputation zur Er ledigung kommen, auch außer der Reihenfolge stattfindet. Für diesmal war es jedoch nöthig, daß mit dem Einnahmebudget begonnen wurde, weil nachträglich sowohl von Seiten der Staatsregierung, als auch aus der Mitte der Kammer (siehe Antrag vom Abgeordneten Schreck vom 15 Te- cember 1871) Anträge auf Erhöhung der Staatsdienergehalte, namentlich in den unteren Staatsdienerclassen, gestellt wurden. So sehr man auch allseitig einen solchen Wunsch als gerechtfertigt an- znerkennen hatte, so trug man doch Bedenken, ohne Weiteres darauf einzugehen, selbst auf die Gefahr hin, daß die Mittel hierzu ganz oder zum Theil durch Steuerzuschläge beschafft werden konnten. Regierung und Deputation waren vielmehr gleicher Ansicht, daß der durch die Gehaltsaufbesserung entstehende Mehraufwand, wenn irgend thunüch, nur aus dem direkten Staatseinkommen zu entnehmen sein dürste. Beilage zur dritten Abteilung, r 2. Band.