4 3,481,827 Thlr. auf die Gehalte bis mit 800 Thlr. 391,813 - -- - - von 801 bis 1000 Thlr. 524,210 - - - - 1001 - 1500 - 258,881 - - - 1501 - 2000 - 171,550 - - - - - 2001 - 3000 - 46,600 - - - -- - über 30 00 Thlr. Nach längerer Berathung innerhalb der Deputation im Beisein des Herrn Staatsministers Freiherrn von Friesen hat man sich endlich dahin geeinigt, daß folgende Scala der Gehaltsaufbesserungen zu Grunde gelegt werden soll, der auch der Herr Staatsminister Namens der Regierung seine Zustimmung gegeben hat. Nach derselben sollen die Gehaltsaufbesserungen erfolgen bei Gehalten bis 169 5 Lhlr. mit 25 Thlr. von 170 - 249 - - 30 - - 250 - 349 - - 40 - - 350 s 499 - - 50 - - 500 - 649 - - 60 - - 650 - 749 - - 70 - - 750 - 899 - - 80 - - 900 - 999 -- -- 90 - - 1000 - 1 399 - - 100 - -- 1 400 - 1 599 - - 140 - - 1600 - 1799 - - 160 - - 1800 s 1999 - - 180 - - 2000 - 2999 - -- 200 s Die Deputation glaubt, daß es zur Erleichterung der Debatte in der Kam mer dienen dürfte, wenn hierüber eine Abstimmung hervorgerufen wird, und beantragt deshalb: die Kammer wolle ihr Einverständniß mit dieser Gehaltsscala erklären. Was die Gehaltsclassen von 3000 Thlr. und darüber betrifft, so wünschte die Staatsregierung, daß hierbei eine Gehaltszulage von 300 Thlr. erfolgen möge, wogegen die Deputationsmajorität auch hier nur bis 200 Thlr. gehen will. Eine weitere Minorität (Or. Minckwitz, Uhlemann) ist dem Negierungs vorschlage beigetreten. Alich hierüber beantragt die Deputation, und zwar zunächst die Deputations majorität: die Kammer wolle beschließen, bei Gehalten von 3000 Thlr. und darüber eine Gehaltsaufbesserung von 200 Thlr. eintreten zu lassen.