303 befindet sich, wie Eingangs schon bemerkt, die Deputation mit demselben voll ständig im Einverständnisse. Wenn frühere Ständeversammlungen gesorgt haben, die Fortführung der Bibliothek durch Bewilligung von 6000 Thlr. jährlich hierzu zu ermöglichen, so betrifft dies zunächst die Fürsorge für die Wissenschaft; aber unbeantwortet bleibt die Frage, warum dieselbe Rücksichtnahme nicht den anderen, vorzugsweise der Kunst zugehörenden Anstalten zu Theil geworden ist. Sicher ist es an der Zeit, jetzt hierfür einzutreten, einmal um anderen Staaten gleicher Größe nicht nach zustehen, dann aber auch in Berücksichtigung des Werthes, den ein großer Theil der Bevölkerung Sachsens, und mit Recht, auf den Besitz dieser Sammlungen legt, die in früher Zeit begonnen, dann fortgeführt wurden und nur keine Vermehrung erhalten würden in der Zeit, die Anspruch macht, vorzüglich die allgemeine Bild ung zu befördern, nicht nur durch Uuterrichtsaustalten, sondern auch durch Auf stellung von Mustern und Erzeugnissen aller Art des menschlichen Wissens, Könnens und Fleißes; und gleichwohl würden unsere werthvollen Sammlungen, der bedeutenden Lücken halber, als volle Quellen des Studiums für fernere Zeiten nicht zu betrachten sein, sofern eine fortdauernde Ergänzung unterbliebe. Sieht sich die Staatsgemeinschaft nicht veranlaßt, diese ihr vererbten Schätze würdig zu vervollständigen, so werden auch die Kunstfreunde vollends verschwinden, welche die Sammlungen durch Schenkungen bereichern, wie dies mit einer derselben durch das werthvolle Vermächtniß eines jüngst verstorbenen edlen Mannes geschehen ist. Wie im Königlichen Decrete ausführlich begründet, ist die Fortführung der Sammlungen des Grünen Gewölbes, des historischen Museums, des mathematisch-physikalischen Salons, der Gewehrgalerie und der Porcellane und Gefäße nicht geboten, und nur wüuschenswerth, bei sich dar bietender Gelegenheit interessante und werthvolle Gegenstände billig erwerben zu können, und findet die Königliche Regierung für diese fünf Sammlungen 1000 Thlr. jährlich genügend. Für weitere Ergänzung des Antike ncabinets, des Münzcabinets, der Sammlungen der Gypsabzüge, der Naturalien- und der mineralogisch-geologischen Sammlungen würden je 500 Thlr., für das Kupferstichcabinet aber 1000 Thlr. jährlich nothwendig sein. Da gegen würde die bedeutendste und werthvollste unserer Sammlungen, die Ge mäldegalerie, größere Opfer erfordern, um einer ihrer würdigen, systematischen Ergänzung und Vervollständigung theilhaftig zu werden. Die Deputation betrachtet es als einen diesem Vorhaben günstigen Umstand, daß durch die Bereinigung aller im Königlichen Decrete namhaft gemachten Fonds ein solcher im Betrage von 5 4,176 Thlr. am Schlüsse des Jahres 1869 ge-