VIII 4. Dresden, den 31. Januar 1866. Gesainmtministerium wurde unter Bezugnahme auf das Protokoll vom 2 7. November 1865 beschlossen, den darin bezeichnten ständischen Deputationen fernerweit den Entwurf einer Gerichtsordnung über das Verfahren in nichtstreitigen Rechtssachen für das Königreich Sachsen nebst Motiven mitzutheilen. Nachrichtlich bemerkt von C. M. Roßberg, Regierungsrath.