Existenz durch Erbeutung von Strandgut zu verbessern trachteten. Der Handelsverkehr vor der Westküste war seit der Gründung Stralsunds 1209 sehr lebhaft geworden,- Schiffsstrandungen kamen häufig vor. Die „Unbotmäßigkeit" der Insulaner und die Notwendigkeit, ein Leuditfeuer auf Hiddensee zu errichten, werden die Rügenfürsten veranlaßt haben, die Insel 1296 dem Orden der Zisterzienser mit vollem ßesitzrecht, dem Redit an der ßoddenfischerei und der Gerichtsbarkeit zu sdienken, mit der Ver- pflichtung, die Abtei St. Nikolaus zu errichten und das von der Stadt Stralsund an gelegte Leuchtfeuer („de Lucht") auf dem Gellen mit Kerzen zu versehen und zu er halten. Bald hatten auch die Mönche das alleinige Recht auf Bergung von Strandgut ... Das Kloster zog Siedler aus Westdeutschland heran und wurde wohlhabend, später aber ließen Betriebsamkeit und Klosterzudit nach, besonders „da die ßuchdruckerey er funden, hatten die Mönche um so weniger zu tun, als die sonsten im Kloster Hiddensee bishero gewohnt waren, auf Pergamenen die Patres abzuschreiben und die alten Musi- calischenConcerten und Lateinischen Kirchgesänge und Noten zu bezeichnen". Dazu kam, daß die Pommernherzöge nach Aussterben der Rügenfürsten die Insel geerbt hatten. Diese Herzoge, zum Luthertum übergetreten, lösten 1536 das Kloster auf. Das Klostergut wurde fürstliches Kammergut. Nach dem Westfälisdien Frieden kam die Insel unter sdiwedisdie Herrsdiaft. Sie wurde an einen Stralsunder Ratsherrn verkauft und ging danach durdi die Hände versdiiedener Stralsunder Patrizier. Einer der Besitzer dieser