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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.09.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-09-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186309029
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630902
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630902
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-09
- Tag1863-09-02
- Monat1863-09
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.09.1863
- Autor
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Die Sache selbst anlaugend, so seien die vom Rath über den Um- sang de- fraglichen Platze- beziehendlich des Denkmals gemachten, Wenfall- auf einem Versehen beruhenden Angaben (wonach eS sich str letzteres um einen Platz von 8 Geviertellen handele) nach Aus weis de- Maßstabs auf der Zeichnung zu berichtigen. — Der ßuSschuß selbst sei durchaus nicht gegen eine Markrrung des Er- tizmfseS, nur gegen dre gewählte Form. Eine Gedenktafel, die „ den nahgelegenen Gebäuden sich recht gut anbringen lasse, diene demselben Zwecke und entziehe der Stad: nicht die künftige Ver geudung de- Platzes. Der Ausschuß habe die wahrscheinlich zu rwartende Ausfüllung des Angermühlgrabens vor Augen gehabt, nach deren Ausführung man den vergebenen Platz wohl schmerzlich s vermissen werde. Vorsteher vr. Joseph entgegnete hierauf, daß das hier in der ! AsSschußminorität befindliche Mitglied allerdings der Ausschuß sitzung nicht beigewohnt, daß aber die Verlesung des MinderheitS- zutachtenS erst erfolgt sei, nachdem das Collegium auf Befragen die- genehmigt habe. Herr Wen gl er sprach die Ueberzeugung aus, daß man mit -unahme des Mehrheitsgutachtens weder im Sinne des weitaus zrößten TheilS des hiesigen, noch wohl auch in dem des auswärtigen Publicum- handeln dürfe, ja daß cs dem Rufe der Stadt nicht skderlich sem werde, wenn man gegenüber der hohen geschicht lichen Bedeutung der zu monumentirenden Stelle dre Abtretung eines verhältnißmäßig so kleinen Plätzchens ablehnen wollte. Herr Näser hielt dem ein, daß der Platz nicht so gering sei, sondern 600 LZ Ellen betrage. Im Uebrigen seien weder die Kosten aoch der Werth des Platzes für den Ausschuß maßgebend gewesen. Herr vr Schild bach fand in der etwaigen künftigen Aus füllung des Mühlgrabens keinen genügenden Grund, um der Ab tretung des Platzes für das von Mitbürgern freiwillig und in so geeigneter Weise aufzustellende Denkmal entgegenzutreten, um so weniger, als im Nothfalle eine Verlegung des Denkmals nicht ausgeschlossen sein solle. In gleichem Sinne wies Herr Julius Müller auf den Vorbehalt des RathS hin. Er erklärte sich für den RarhSbeschluß, und zwar auch um deswillen, weil die Straße nach Ausfüllung des Mühlgrabens eine ganz andere, das Denkmal nicht beein trächtigende Richtung nehmen werde, und die Anbringung einer Gedenktafel an einem benachbarten Hause auch allen den Wechsel ten auSgesetzt sei, welche das Grundstück treffen könnten. Herr Kohner glaubte, daß eS in einem Falle, wie der vor liegende, wo eS sich um die-Abtretung eines Stücks des mit Blut getränkten historischen Bodens für Aufstellung eines Gedenkzeichens a« da- größte Creigniß dieses Jahrhunderts handele, der Stadt nicht würdig sei, mit ihrem, wenn auch sonst wohl sorgsam zu verwerthenden Areale zu geizen. Herr View eg schloß sich dagegen in Verteidigung des Aus schußgutachtens den Bemerkungen Herrn NäserS an, namentlich auch im Hinblick auf die ihm ungefällige und geschmacklose Form des projcctirten Denkmals, während Herr vr. BrockhauS sich ent schieden gegen da- Ausschußgutachten aussprach, und gerade die Bezeichnung solcher historischer Stellen mit Denkzeichen für durch aus angemessen und paffend hielt. Im Schlußworte nahm der Herr Referent das Gutachten des Ausschusses in Schutz. Man habe damit die Gefahr vermeiden vollen, nach Ausfüllung des Mühlgrabens die gemachten Anlagen wieder beseitigen zu müssen. Mit 30 gegen 16 Stimmen ward darauf das Ausschußgut achten abgeworfen und dem ersten Anträge des Einzelgutachtens gegen 1 Stimme beigetreten. (Schluß folgt.) Schlußwort auf Herrn Güttners Antwort in Nr. 232 d. Blattes. Wir sind zwar nicht gemeint, nach unserer Entgegnung in Nr. 207 diese- Blattes uns auf einen Principienftreit mit Herrn Güttner einzulassen. wohl aber müssen wir wegen des uns neuer lich von Herrn Güttner beigemessenen IrrthmnS und Mißver ständnisse- zur Berichtigung Folgendes bemerken. Allerdings waren die SubscriptionSlisten bis spätestens zum 15. Juni zurückerbeten, auch ist die schriftliche Bitte um Erhöhung de- Beitrags, auf welche Herr Güttner, obwohl eine solche an ihn nicht gerichtet worden, sich bezieht, vom Monat Juni datirt. Völlig unrichtig ist aber die Schlußfolgerung, daß somit die Sub scription im Juni geschloffen gewesen sei. Denn eS ist ein großer Theil der Sammellisten erst nach dem 15. Juni an uns zurück- gegeben worden und eS bedurften sämmtliche Listen, insonverhett auch die. deren Besorgung sich Herr Güttner im Verein mit noch einem Herrn gütigft unterzogen hatte, der nachträglichen Er gänzung, da eine Anzahl der zu begebenden Subscrioentcn ver reist, in den Sommerwohnungen aufhältlich, ausgezogen oder sonst von den Herren Sammlern nicht anzutreffen gewesen war, auch in einzelnen, wenn schon verhältnißmäßig wenigen Fällen Beitragsverweigerungen Vorlagen, die ein nochmaliges Ersuchen unsrerseits um freiwillige Betheilizung veranlaßten, um womöglich die Eventualität obrigkeitlicher Feststellung zu vermeiden. Die Wahrheit dieser Thatsachen dewelst auch dre von Herrn Güttner gemeinschaftlich mit einem zweiten Herrn besorgte Sammelliste, ja das mit der Unterschrift beider Herren versehene Begleitschreiben, mit welchem diese Liste an uns zurückgelangt ist, schließt zur Er klärung der in letzterer befindlichen Lücken mit folgenden Worten: Wir haben uns keine Mühe verdrießen lassen, trafen aber viele niemals zu Hause. Was endlich die vorgedachte schriftliche Bitte um Erhöhung einzelner Beiträge anlangt, so war die 14tägige Frist, innerhalb deren wir um gefällige Antwort gebeten, den 16. Juli, als Herrn GüttnerS erster Artikel erschien, noch nicht abgelaufen. Denn wenn diese Bitte auch aus dem Monat Juni datirt, so konnte, ganz abgesehen davon, daß die specielle und sorgfältige Durchgehung der 84 Sammellisten einen großen Aufwand von Zeit erfordert hatte, deren HinauSgabe natürlich nicht auf einmal, sondern erst nach und nach geschehen. Letztere begann daher erst den 11. Juli und ist vor Ende Juli nicht beendigt worden. Gab diese Sach lage Anlaß zu der Aeußerung in Nr. 207 diese- Blatte-, daß durch einen Prinzipstreit der Erfolg der auf gesetzlicher Vorschrift beruhenden, noch nicht beendeten Subscription bei manchen Contri- buenten beeinträchtigt werden könne, so ist dies eine rein sachliche Bemerkung, nicht eme persönliche Beschuldigung. Hinsichtlich des gesetzlichen MaaßstabeS für die Armencassen- beiträge nehmen wir auf §. 16 der Armenordnung, auf die in den Jahresberichten des ArmendirectoriumS und die in diesem Blatte dargelegte Finanzlage der Armenanstalt, so wie wegen des gegen unsere Kenntnisse der Verhältnisse erhobenen Zweifels darauf Bezug, daß die obrigkeitliche Feststellung selbstverständlich nicht durch uns, sondern durch den Rath unserer Stadt erfolgt, unsere Anschauung der Verhältnisse aber der Cognition des Armendirecto riumS unterliegt, bevor der Rath um obrigkeitliche Feststellung an gegangen wird. Wie denn überhaupt weder wir noch das Armen- directorium die Höhe eines ArmencassenbeitragS bestimmen können. Das oben erwähnte Begleitschreiben Herrn Güttner'S enthält übrigens noch folgende Worte: Zu unserm aufrichtigen Bedauern betheiligten sich anscheinend wohlhabende Leute in sehr geringer Weise. Diese Aeußerung beweist mindestens, daß selbst weniger als Sieben sich ein Urtheil über die in Frage befangenen Verhältnisse bilden können. Wir dürfen dabei nicht unerwähnt lassen, daß einige der Herren Sammler diejenigen, die ihrer Meinung nach zu wenig subscribirt hatten, namentlich bezeichnet und uns dadurch einen sehr dankenSwerthen Fingerzeig gegeben hatten. Wenn eS Herr Güttner nicht praktisch findet, veränderliche Ausgaben durch freiwillige Beiträge zu decken, weil durch Krieg rc. außerordent liche Bedürfnisse verursacht werden könnten, so weisen wir wieder holt darauf hin, daß die Armenordnung, auf welcher die frei willigen Beiträge beruhen, auch für außerordentliche Fälle Be stimmungen getroffen hat. Herr Güttner spricht es sodann aus, daß bei Annahme eine- Ehrenamts Niemand daran denke, ob die Mittel zu seiner öffent lichen Thätigkeit aus Vermächtnissen, Communbeiträgen, Sub scriptionen oder aus Gelegenheits-Geschenken kommen. Dieser Meinung sind wir allerdings auch, haben aber das Gegentheil vorher freilich nicht behauptet. Wir haben bezüglich der Vermächt nisse vielmehr gesagt: Die Freiwilligkeit, das Grundprincip der Armenanftalt, sei mit ihren zahlreichen Organen in größeren Kreisen die Vermittlerin eine- lebendigen Interesses für die Armen anftalt, welches durch die praktische Beiheiligung Vieler an der Armenverwaltung für sie lebendig erhalten und direct oder, durch Erstreckung auf ferner Stehende, die Quelle vieler, einen großen Theil des jährlichen Bedarfs deckenden Vermächtnisse sei. Dagegen würden diese Zuflüsse dadurch, daß für den Armenversorgungsbedarf durch Steuern völlig gesorgt werde, von der Armenanstalt abge lenkt und somit der Steuerbetrag erhöht werden. Diese in der Natur der Sache liegende Folgerung hier zu wiederholen genügt den Anführungen Herrn Güttners gegenüber, der am Schluffe seiner Antwort selbst zu der Meinung kommt, daß da- Princip der freiwilligen Beiträge sich aufrecht erhalten ließe, nur möchten die beiden Armenschulen abgetreten werden. ' Unserer im Eingänge abgegebenen Erklärung gemäß enthalten wir uns auch einer Widerlegung des bezüglich der Armenschulen von Herrn Güttner Gesagten, können aber nicht umhin in Bezug auf den Schluß de- fraglichen Aufsatzes zu bemerken, daß die angezogene Bibelstelle die von Herrn Güttner angeregte Frage, ob Armenschulen oder nicht, schon darum in keiner Weise berührt, weil in Bezug auf Religionslehre, um welche eS sich beim Hin weis auf diese Bibelftelle doch wohl nur handeln kann, unsere Armenschulen den übrigen städtischen Schulen nicht nachstehen. Leipzig den 26. August 1863. Das vom Armendirectorium erwählte SubscriptionScomitö.
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