»i. Anderweiter Bericht der ersten Deputation der ersten Kammer über das Königliche Decret Nr. 20, den Entwurf eines Gesetzes über die Besugniß zu Aufnahme von Protokollen und zu Beglaubigungen bei Justiz- uud Verwaltuugsbehörden betreffeud. Eingegaugen am 31. Januar 1867. (Königl. Decret, Landt.-Acten 1. Abth. S. 287 flg. Erster Bericht der ersten Deputation der ersten Kammer, Landt.-Acten, Beil, zur II. Abth. S. 51 flg. Protocolle der ersten Kammer vom 11. Jannar 1867. Mittheilungen der ersten Kammer S. 154 flg. Bericht der ersten Deputation der zweiten Kammer, Landt.-Acten, Beil, zur III. Abth. S. 199 flg. Protocolle der zweiten Kammer vom 24. Januar 1867. Mittheilungen der zweiten Kammer S. 533 flg.) Vei Berathnng des Gesetzentwurfs hat die zweite Kammer, den Anträgen der jenseitigen Deputation entsprechend, und theils mit ausdrücklicher Zustimmung, lheils wenigstens ohne Einspruch der Königlichen Staatsregierung, an der von der ersten Kammer genehmigten Fassung eine Reihe redaktioneller Veränderungen be schlossen, deren Adoption völlig unbedenklich erscheint. Nach diesen Beschlüssen der zweiten Kammer würden nämlich folgende Modi- ficationen eintreten: 1. Die Worte in § 1 Zeile 2 des Entwurfs: „mit öffentlichem Glauben Protokolle" werden vertauscht mit den Worten: „Protokolle mit der Wirkung öffentlichen Glaubens." Beilage zur zweiten Abtheilung, 27 1. Band.