kk. Anderweiter Bericht der ersten Deputation der ersten Kammer über das Königliche Decret Nr. 75, die Entwürfe einer bürgerlichen Proceßordnung, einer Gerichtsordnung und einer Concursordnnng betreffend, vom 4. November 1867. Eingegangen den 16. December 1867. (Königl. Decret, Landt.-Acten I. Abth. 3. Bd., S. 137 flg. Erster Bericht der ersten Deputation der ersten Kammer, Beil, zur II. Abth. 1. Bd., S. 309 flg. Protokoll der ersten Kammer vom 7. December 1867. Mittheilungen derselben S. 518 flg.) Ai Erstattung ihres ersten Berichts über das nurgedachte Königliche Decret hat sich die unterzeichnete Deputation eine besondere Berichtserstattung über Prüfung der Verordnung vom 9. Januar 1865, das Verfahren in nichtstreitigen Rechts sachen betreffend, Vorbehalten und beehrt man sich, der hohen Kammer in Betreff dieser Verordnung Folgendes vorzutragen. Durch Ständische Schrift vom 19. Juli 1864 ist die Ermächtigung aus gesprochen worden: daß die Königliche Staatsregierung zur provisorischen Erlassung derjenigen Bestimmungen der im Entwürfe vorgelegten Gerichtsordnung, welche zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht entbehrt werden könnten, im Wege der Verordnung, vorbehältlich der Prüfung und Genehmigung dieser Bestimmungen durch die nächste ordentliche Ständeversammlung, verschreite. Bei der Emanation der vorgedachten Verordnung hat hch die Königliche Staatsregierung mit großer Gewissenhaftigkeit innerhalb der derselben durch den vorgedachten Beschluß der Ständeversammlung gezogenen Grenzen bewegt. Beilage zur zweiten Abteilung, I. Baud.