In der ersteren bittet der Verein um Berücksichtigung der von ihm an das Königliche Ministerium des Junern abgegebenen Vorschläge bei sich dazu darbieten- dcr Gelegenheit und es gehen diese Vorschläge in der Hauptsache auf Umarbeitung und Abänderung der gesammten baupoligesetzzcilichen Bestimmungen überhaupt und insbesondere auf Niedersetzung einer in technischen Sachen selbstständigen Ober baubehörde, sowie auf einheitliche Zusammenfassung der verschiedenen Bauordnungen für Stadt und Land. Die zweitgedachte Petition verfolgt ohne specielle Vor schläge im Wesentlichen dasselbe Ziel, will aber noch überdem das „frostig und übelklingende" Wort: „Polizei" in den baugesetzlichcn Vorschriften vermieden und z. B. statt: „Baupolizcibehörde" blos: „Baubehörde" gesagt wissen. Es geht schon daraus hervor, daß beide Petitionen zu dem vorliegenden Be- rathungSgegeustande nicht oder doch in keiner näheren Beziehung stehen, als wes halb auch die unterzeichnete Deputation sich nicht veranlaßt sehen konnte, sich ein gehender damit zu beschäftigen. Da sie jedoch manches beachtungswerthe Material enthalten dürften und die Königliche Staatsregierung nach den Seite 592 der Motiven zu lesenden Mitteilungen ohnehin damit umgeht, nach Beendigung der bereits eingeleiteten Revision die beiden Baupolizeiordnungen und, soweit nöthig, auch die Ausführungsverordnung vom 6. Juli 1863 aufzuheben und durch neue dergleichen und abgeänderte zu ersetzen, so vereinigte sich die unterzeichnete Depu tation — zugleich in Berücksichtigung des in der jenseitigen Kammer auf den gleichen Vorschlag ihrer Deputation einmüthig gefaßten Beschlusses — zu dem Votuni, auch der hohen ersten Kammer zu empfehlen: die Petitionen des Sächsischen Ingenieur- und Baugewerkenvereins, inso weit sie sich nicht durch den, vorliegenden Entwurf erledigt haben, der hohen Staatsregierung zur Kenntnißnahme zu übergeben. Dresden, am 8. Mai 1868. Die erste Deputation der ersten Kammer. von Könneritz. Bürgermeister Müller. Bürgermeister Hennig. vr. Heinze. von König. Bürgermeister Clauß, Referent. (Schluß des ersten Bandes.)