69 Jngleicheu wurden Art. 25 und 26 einstimmig in der Fassung der Vorlage genehmigt, und sand sodann anch die am Schlüsse des Berichts empfohlene Abänderung der Bezeichnung: „Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund" in: „Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich" einstimmige Annahme. Bei sodann vorgenommener namentlicher Abstimmung wurde die Verordnung mit den beschlossenen Abänderungen einstimmig angenommen. Hierauf schloß der Herr Präsident die Sitzung, beraumte die nächste Sitzung auf morgen um 12 Uhr an und be zeichnete als Gegenstand der Tagesordnung: Berathung des Berichts der ersten Deputation über das Teeret, den Unterstützungswohnsitz betreffend, sowie des Berichts der zweiten Deputation über die Petition des Stadtraths von Döbeln, Erlaß einer Darlehnsschuld betrefsend. Vorgelesen, genehmigt. Niedergeschrieben von von Zehmen, Hugo von Schütz, Präsident der ersten Kammer. Secretär der ersten Kammer. Rülke. von Falkenstein. X. Beilage zum Protokoll vom 18. Januar 1872. Nr. 127. Petition des Bürgermeister Or. Stumme und Genossen zu Mittweida, die Herstellung einer Eisenbahn Freiberg-Hainichen-Mittweida-Rochlitz und Geit hain betreffend.