Es waren dies die Herren Sahrer von Sahr, Advocat Deumer, Graf von Rex und Staats minister Freiherr Dr. von Falkenstein, welche durch feierliche Ableistung des in § 82 der Verfasfungsurkunde vorgeschrie benen Eides verpflichtet wurden. Hierauf wurden diejenigen Herren, welche bereits früher zur Ständeversamm- lung gehört hatten und jetzt in die erste Kammer eingetreten sind, und zwar die Herren Freiherr von Ferber, Seiler, Freiherr von Burgk und Bürger meister Martini, unter Hinweis auf den von ihnen bereits geleisteten Eid in Pflicht genommen, die übrigen älteren Kammermitglieder aber auf den von ihnen früher geleisteten Eid verwiesen. Hierauf erklärte der Herr Präsident die Kammern für constituirt. Bei hierauf erfolgter Wahl der Secretäre gaben 4 0 Mitglieder ihre Stimm zettel ab und es fielen bei dieser Abstimmung 38 Stimmen auf Herrn Bürgermeister Löhr, so daß derselbe als gewählt erschien. Herr Bürgermeister Löhr erklärte mit Tank seine Bereitwilligkeit, diesem Rufe zu folgen. Zur Wahl des zweiten Secretärs gingen 4 1 Stimmzettel ein, deren Aus zählung ergab, daß 39 Stimmen auf Herrn Advocat von Schütz gefallen waren, welcher gleichfalls erklärte, daß er die auf ihn gefallene Wahl dankbarst annehme. Darauf verlas der Herr Präsident die Schreiben des Gesammtministeriums und des Oberhofmarschallamtes, die Eröffnung des Landtags betreffend, notificirte ferner, daß zwar über den Gottes dienst, der üblicher Weise der Landtagseröffnung voransgehe, eine bestimmte No- tification noch nicht vorliege, daß derselbe aber dem Vernehmen nach früh 9 Uhr in der Sophienkirche stattfinden werde, und ließ dann die Verloosung der Sitze vornehmen, durch welche sich die unter O diesem Protokolle angefügte Sitzordnung ergab, wobei zu bemerken gewesen, daß für die heute abwesenden Herren durch den Herrn Präsidenten die Nummern gezogen worden sind.