51 46. Berathung des Berichts über das Königliche Decret, Gebührentaxe für Aerzte rc. betreffend. Hierauf ging man zur Berathung des Berichts der ersten Deputation über das Königliche Decret, Gebührentaxe für Aerzte, Wundärzte rc. bei gerichtlich - medici- nischen und medicinal - polizeilichen Verrichtungen betreffend, über. Herr Bürgermeister Müller trug das Allerhöchste Decret Nr. 5 und den allgemeinen Theil des Berichts vor, und da die Kammer, sowie die Vertreter der Königlichen Staatsregierung geneh migten, daß von Vorlesung der Motiven, sowie der Taxe selbst und des speciellen Theils des Berichts abgesehen werden solle, auch eine allgemeine Debatte nicht beliebt wurde, wendete sich der Herr Referent sofort zum Bortrage des letzten Theils des Berichts auf Seite 26 und 27. Nach einiger Erläuterung des Herrn Referenten ertheilte nach dessen Erfolg die Kammer einstimmig ohne Debatte ihre Zustimmung zu den Vorschlägen und beziehendlich Anträgen der Deputation auf Seite 27 des Berichts 8ub 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8, und genehmigte bei Abstimmung mittelst Namensaufrufs die gesammte Vorlage i mit den beschlossenen Abänderungen und Modifikationen mit Stimmeneinhelligkeit. Zum Antrag 9, Seite 27 des Berichts, j wies Herr Geheime Rath Körner 4 darauf hin, daß es zur Zeit nur ein Reichsgesetz über die Ausprägung von Gold- n münzen gebe, bezüglich der Silbermünzen dagegen die Sächsische Gesetzgebung n noch bis auf Weiteres in Kraft verbleibe, beim Erscheinen eines vollständigen A Reichsmünzgrsetzes daher einfach eine Reduction der Sätze stattznfinden haben Ä werde und stattfinden solle, weshalb er gegenwärtig der Deputation anheim gebe, ob sie nicht den Antrag 9, bewandten Umständen nach, zurückzuziehen sich xz entschließen wolle.