58 88 45 bis 47 in der Fassung der Vorlage einstimmig an, ebenso § 48, allenthalben ohne Debatte. Bei 8 49 ergreift abermals Herr Regierungscommissar Or. Schwarze das Wort, die Aufrechterhaltung dieses Paragraphen empfehlend, worauf Herr Referent kurz zum Schlüsse spricht und die Kammer die Streichung des § 49 gegen 3 Stimmen ablehnt. 88 50 und 5l werden ohne Debatte einstimmig in der Fassung der Verordnung genehmigt, ebenso §8 52 bis 54. Schließlich wird dem am Ende der Seite 38 des Berichts zu lesenden Ab änderungsvorschläge der Deputation einstimmig beigetreten und die Verordnung mittelst Namensaufrufs einstimmig genehmigt mit den beschlossenen Veränderungen. Hierauf wird die Verhandlung abgebrochen, und nachdem der Herr Präsident die nächste Sitzung auf morgen l 1 Uhr angesetzt und auf deren Tagesordnung die Fortsetzung der heutigen Berathung gesetzt, die Sitzung geschlossen. Vorgelesen, genehmigt. Niedergeschrieben von von Zehmen, Hugo von Schütz, Präsident der ersten Kanimer. Secretär der ersten Kammer. Victor Wilhelm Freiherr von Ferber. von Posern.