Meldungen auszubilden, die mit allen Verhältnissen bei der Infanterie vertrant, dieser auch ein Mittel zu selb ständiger Aufklärung sein sollten. Die Nachrichtenübermitt lung, wie die Befehlserteilung auf Telegraphen- oder Fcrn- sprechlcitungen in der Art, wie sie die technischen Truppen heutigestags legen, befanden sich damals beim Heere noch in den Anfängen und kamen wenig zur Anwendung. Außerdem sollten .die Eskadrons Jäger zu Pferde die Kavallerie von der Gestellung von Stabswachen und Melde reitern entlasten, um ihre Kampfkraft nicht zu schwächen. Im Juli 1899 wurde für die Eskadrons eine genaue Dienstordnung vom Kriegsministerium erlassen. Hiernach wurde das Detachement „Eskadron Jäger zu Pferde des XII. (1. Königl. Sächs.) Armeekorps" benannt. Die Dienst ordnung gab Richtlinien über Dienstverhältnisse, Ausbil dung und Obliegenheiten des Eskadronchefs. Die Eska drons Jäger zu Pferde bildeten selbständig rekrutierende Truppenteile mit dreijähriger Dienstzeit. Die Unteroffi ziere ergänzten stich durch Versetzung und Annahme von Kapitulanten. Die .Rekruten mußten ihrem Berus nach, sowie nach ihrer körperlichen und geistigen Fähigkeit fin den Dienst bei den Jägern zu Pferde besonders geeignet sein; tadellose Führung, scharfes Sehvermögen, Kenntnis der deutschen Sprache, Fertigkeit im Lesen und Schreiben war Vorbedingung für ihre Einstellung. Einjahrig-Frei willige wurden den Eskadrons nicht zugeteilt. Zu den größeren Hebungen wurden die Jäger zu Pferde etwa wie folgt auf die Stäbe usw. verteilt: Generalkommando und Division erhielten je 4—5 Jüger Brigadestäbe „ 4 „ Jnfanterie-Regts.-Stäbe „ „ 6—8 „ Jäger-Batls.-Stäbe „ „ 2 „ Am 22. Mai 1901 erhielt die Eskadron die Bezeichnung: „1. Königl. Sächs. Eskadron Jäger zu Pferde Nr. 12." Am 1. Oktober 1902 wurde eine weitere Eskadron er richtet mit Standort Chemnitz und der Bezeichnung: „2. Königl. Sächs. Eskadron Jäger zu Pferde Nr. 19." Für die Aufstellung dieser Eskadron, die dem Karabinier- Regt. in Borna angegliedert wurde, gab die 1. Eskadron Jäger zu Pferde ab: 7 Unteroffiziere, 9 Gefreite, 29 Jäger. Die Abgabe von 66 Pferden ivurde aufgehoben, da bei dem Garde-Reiter-Regt. die Brustseuche herrschte. Vom 2. Hus.- Regt. Nr. 19 und 2. Ul.-Regt. Nr. 18 traten zur Eskadron je 9 Unteroffiziere, 39 Gefreite und Mannschaften, 60 Reit-