571 Bericht der dritten Deputation der zweiten Kammer über die Petition des Rittergutsbesitzers von Querfurth und Genossen, die Verladung von Braunkohlen in den Kohlenwerken von Schmeckwitz und Umgegend betreffend. Eingegangen am 16. April 1868. Die vorstehende Petition, welche der Abgeordnete Fahnauer zur seinigen gemacht, ist, nebst einer Anschlußerklärung der Tuchfabrikanten Lange und Söhne und 39 Genossen, bereits am 15. December vorigen Jahres bei der zweiten Kammer eingegangen und an die zur Berathung des Berggesetzes berufene außerordent liche Deputation abgegeben, durch einen anderweiten Kammerbeschluß aber am 1 0. Februar dieses Jahres der unterzeichneten Deputation zur Berichterstattung über- t wiesen worden; ein Gleiches ist mit der am 24. März dieses Jahres von H. Noack l und Genossen in Schmeckwitz eingegangenen Beschwerde, welche dieselbe Angelegen- heit betrifft, geschehen, und da mittlerweile die Beschwerdeführer mit ihrem Gesuche 2 von dem Königlichen Ministerium des Innern laut einer Verordnung der König- l licheu Kreisdirection zu Budissin vom 1 1. Februar dieses Jahres abfällig be- schieden worden sind, so liegt ein formelles Bedenken nicht vor, die obigen Petitionen u mit der eben erwähnten Beschwerde gemeinsam zu behandeln. Die Petenten führen an, daß sich in der Nähe von Camenz, ungefähr zwei Stunden davon entfernt, inmitten eines vorzugsweise industriellen Landstrichs, w mehrere große Braunkohlenwerke befinden, welche sowohl für die umliegende Be- rü völkerung, insbesondere der Städte Camenz, Pulsnitz, Bischofswerda, als auch A weiter hinaus, in die ringsum errichteten großen Fabriken der genannten Städte, vf sowie der Dörfer Großröhrsdorf, Bretnig rc., den Bedarf an Brennmaterial liefern. Diese Lieferungen, sagen die Petenten weiter, seien selbstverständlich in der H Hauptsache an eine bestimmte Zeit nicht gebunden, sondern lediglich von dem kj . jedesmaligen Bedürfnisse abhängig; gleichwohl bilde der ungestörte Fortgang dieser »ist Lieferungen eine Grundbedingung ihres Fabrikbetriebs und damit eine Lebensfrage wck der dasigen Industrie. Von dieser Erwägung ausgehend, habe sich auch das mit der Ausübung der oP Polizeigewalt auf den gedachten Werken betraute Königliche Gerichtsamt zu Berlage zur dritten Abteilung, 87 3. Band.