70 l V v. Gericht der vierten Deputation der zweiten Kammer i über die Eingabe des pädagogischen Vereins zu Chemnitz, Thesen zu ) einer zeitgemäßen Reform des Sächsischen Volksschulwesens betreffend. Eingegangen den 22. April 1868. !» Der pädagogische Verein zu Chemnitz hat Inhalts der allen Mitgliedern der hohen Kammer behändigten und bekannt gewordenen Eingabe unter dem theils m unbedingten, theils bedingten Anschlusse von 1284 Lehrern gebeten: „daß eine hohe Ständeversammlung bei der hohen Staatsregierung eine gründliche Umgestaltung des Sächsischen Volksschulgesetzes vom 6. Juni 1835 beantragen und bochderletzteren die inserirten Thesen zu einer zeit ¬ gemäßen Reform des Sächsischen Volksschulwesens zur huldvollsten Be rücksichtigung empfehlen wolle." Einer Sächsischen Kammer braucht weder erst von außen, noch aus ihrem Schooße gesagt zu werden, daß der angeregte Gegenstand einer der wichtigsten ist, nsck den es geben kann. Die Volksschulen sind der Grundpfeiler und die Träger der höheren Bildung. mW Auf der Bildungsstufe des Volks beruht der Nationalwohlstand, unsere Achtung bon nach außen und unsere Sicherheit und Kraft im Innern. Ein aufgeklärtes Volk weiß die Mittel zu rechtlichem Erwerbe, zur Blüthe miss seines wirthschaftlichen Zustandes zu mehren und pflanzt und pflegt den Gemein- nnstsinn, durch den allein Großes verwirklicht und die Religion thätig wird. Diese räslk Ueberzeugung haben Sachsens Regierung und Stände von jeher gehabt und be- itiWthätigt. Schon Luther und Melanchthon hatten die Verbesserung der dnrch's Christen- rmhtthum geweckten Schulen zu einer ihrer wichtigsten Aufgaben gezählt. Für die L Beilage zur dritten Abtheilung, 3. Band. 104