835 Fff. Eingegangen den 19. Mai 1868. ^)ie Beschwerde Hertwig's, welche vom 9. December 1867 datirt, hat der Herr L 125 L T Beilage zur dritten Abteilung, s. Baud. Abgeordnete Schreck zu der seinigen gemacht, ist am 2. Januar 1868 der dritten Deputation zugegangen und bringt in der Hauptsache, sowie für einige damit ver bundene Nebenpunkte Folgendes vor: „Unterm 5. November 1 864 ließ ich durch den hiesigen Maurermeister Wilhelm Neubert dem Rathe der Stadt das Vorhaben anzeigen, auf dem zu meinem 8ub Nr. 129 Abiheilung II. des Brandcatasters auf der Zwickauer Straße gelegenen Hause gehörigen Garten ein neues Haus zu bauen und um die hierzu erforderliche polizeiliche Erlaubniß zu bitten. Nachdem ich auf dieses Gesuch am 26. November desselben Jahres und 12. Januar 1 865 unter der Weisung, daß der von mir beabsichtigte Bau einem von der Baubehörde entworfenen Bebauungspläne entgegenstehe und mein Garten zu einer Straße Vorbehalten bleiben müsse, abfällig beschieden wor den war, wendete ich mich erst beschwerend und dann im Recurswege und zwar unterm 18. Januar 1865 zuvörderst an die Königliche Kreisdirection in Zwickau, später aber, unterm 27. Juni desselben und 31. Januar dieses Jahres, an das Königliche Ministerium des Innern, wurde indessen mit meinen Rechtsmitteln und Beschwerden Inhalts der Verordnungen dieser hohen Behörden vom 19. Mai vorigen, 9. Januar und 10. April laufenden Jahres abgewiesen. Demohngeachtet will mich die Ueberzeugung nicht verlassen, daß die Ver sagung der von mir erbetenen Erlaubniß auf einer ungerechtfertigten und der dritten Deputation der zweiten Kammer i über die Beschwerde des Färbermeisters Gottlob Friedrich Hertwig in ) Chemnitz, die verweigerte Erlaubniß zum Baue eiues Hauses auf dem ihm eigenthümlich zugehörigen Grund und Boden betreffend.