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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.05.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-05-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187105031
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18710503
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18710503
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-05
- Tag1871-05-03
- Monat1871-05
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.05.1871
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INI. Zweite Beilage M Leipziger Tageblatt und Anzeiger. M 123. Mittwoch den U. Aiai. Finanzieller Wochenbericht. Tie abgelaufene Woche begann unter den Reini- ^ungsbeschwerden des Ultimo in ziemlick gedrückter «Stimmung. In solchen Zeiten macht sich das Fehlen einer genübenden Conlremine recht fühlbar und bringt Erscheinungen zuwege, welche Besorg- iiffe erregen könnten, wenn nicht andererseits die Gewalt der Strömung nach oben zu mächtig väre, um ihnen weiteren Raum zu geben. Es sind rorüberziehenve Wolken, hinter Venen die Sonne wieder so hell strahlt wie vorher. Freilich daran dars man nicht denken, was geschehen würde, wenn irgend ein ernstes politisches Ereignis? einträte, mächtig genug, um den Weltthcil in seinen Grund vesten erbeben zu machen. Eine solche Eventualität steht eben nicht in Aussicht. Mögen in den ein zelnen Cabineten noch so viele Zündstoffe auf- gehäust sein, zu einer Explosion führen sie doch mchl. Die Rede, welche der deutsche Reichskanzler über die Stellung zu der Bersaillcr Negierung im Reichstage hielt, dahin lautend, daß der offene Krieg mit Frankreich zwar zu Ende, daß aber TbierS und Genoffen nicht gerade besonders gute Absichten hätten, den definitiven Friedensschluß zu beschleunigen, hat keine ernstere Bedeutung, wenn auch die Wiener Börse sie einen Augenblick übel vermerkte. Auf was Thiers bei dein auf die lange Bank schieben hoffen könnte, ist völlig unklar. Wunder geschehen in unserer Zeit nicht, und ein solches wäre nolhwendig, um Frankreich von Neuem widerstandsfähig gegen die deutschen Heere zu gestalten. UebrigenS ist es dem Beobachter schwer gemacht, der Bersailler Regierung an sich eine besondere Theilnahme zuzuwenden. Die prahlerischen Proclamationen derselben, wozu sie allerdings durch die Rücksicht auf die Armee ge zwungen ist, durchweht in alter Stärke der nationale Lügengeist, welcher nun einmal dem französischen Volk als charakteristische Eigenschaft angehört, und man kann leicht verleitet werden, die Selbstzer- steischung dieser Ration als eine verdiente Heim suchung anzusehen. Wir haben sckon früher einmal Gelegenheit ge habt, aus die Eigenthümlichkeit jener Bestimmung der Friedenspräliminarien hinzuweisen, wonach die Ratification des definitiven Friedenstractats und die Bezahlung der ersten halben Milliarde Kriegs- eontribution bereits die Räumung der sämmtlichen noch von den deutschen Truppen besetzten Pariser Forts nack sich zieht Freilich gewinnt es den Anschein, als wenn eS mit der Erfüllung beider Borbedingungen gute Wege habe? denn was in verschiedenen Blättern von dem Anerbieten eng lischer Capitalisten, oder gar 2 Milliarden der Bersailler Regierung gegenwärtig vorzuschießen, zu lesen, ist als eitel Wind zu betrachten. Mag die Rist, Geld an Frankreichs Röthen zu gewinnen, bei den Financiers noch so groß sein, die Abnehmer für französische Anleihepapiere würden sich im gegen wärtigen Augenblick dock spärlicher macken, als zur Unterbringung großer Summen nöthig ist. Ab gesehen von der Bezwingung des Pariser Auf standes durch Hunger, möchte es der Regierung des Herrn TbierS noch Anstrengungen genug kosten, um Meister der Hauptstadt zu werden, so lange der Widerstand so hartnäckig fortgesetzt wird wie bisher; und Nichts liegt vor, was daran zwei feln läßt. Was bleibt den Proletarier-Elementen anders übrig, alS so lange wie möglich im Besitz der Macht sich zu erhalten, um sich auf Kosten der Gesellschaft bezahlt zu macken'? Nachdem der Bank in Paris viele Millionen von der coimnunistischen oder communalen Re gierung abgepreßt worden, ist jetzt die Reibe an die Eisenba'hngesellschaften gekommen. Die Theil- nahmlosigkeit, womit daS übrige Frankreich dem um die Hauptstadt tobenden Kampfe zusieht, ist übrigens bezeichnend, und zeigt, daß die um- wälzeriscken Elemente denn doch nicht in der Stärke vorhanden sind, wie vielfach angenommen wurde. Der Untergang der Commune ist eine Noth- wenbiakeit für den Bestand deS Staates und des Gesellsckaftsverbandes überhaupt. Daß indeß bei dem vielen Tollen, das dem großen Hexenkessel ent steigt, auch einmal eine richtige Kundgebung sich äupert, ist nicht zu verwundern, nur kommt gleich hinterher der Pferdefuß gehinkt. Mit dein Siege von Thiers und Genoffen zieht andererseits über Frankreich die Gefahr einer Reaction herauf, die nicht verfehlen kann, früher oder später zu neuen Rückschlägen zu fiihren. Indeß'weht, wie gemeldet wird, auf der Börse in Paris die rothe Fahne. Seltsame Ironie des Schicksals! Freilich die Matadore der hohen Finanz Hallen immer entschieden kommunistische Gelüste d. h. für das Geld Anderer. Sie liebten eS, au jede Weise in ihre Cassen zu locken, aber sie selbst mochten von ihrem Gut Nichts hergeben. Es unterscheidet sie also nichts von den socialen Com munisten, mit Ausnahme des Umstandes, da; Letztere eben Communisten sind, weil sie nichts besitzen. Za, die Pariser Börse hat als Spiel Hölle wohl verdient, daß die schwere Prüfung der Gegenwart über sie ergeht; indeß diejenigen, welche sie ausgebeuret, haben ihre Schätze längst in Sicher heit gebracht, und' werden nicht ermangeln, sich wieder einzustellen und daS täuschende Spiel von Neuem zu beginnen, sobald die Stürme sich gelegt haben. — Hin und wieder hört man übrigens noch von Pariser Börsencourfen. 3 X Rente 52 u. f. w. ES herrscht einmal daS Ueberein kommen, daS Papier nicht unter 50 finken zu lasten, was der übrigen Welt gleichgiltig fern kann. Nach der Schlacht bei Sedan und Errich tung der Republik notirte die Rente nock 58. Indeß nack so vielen Niederlagen, Berluften und Sckutbaufbürdungen ist der Unterschied kein großer und scheint in keinem Berhäliniß zu den inzwischen eingeiretenen Ereignissen zu sieben. Man möchte danach kaum glauben, daß Frankreich 5 Milliarden Kriegsentschädigung zu zahlen und außerdem eine zalbe Million deutscher Truppen zu ernähren hat; daß der Bürgerkrieg vor den Thoren der Haupt- tadt wüthet, und Millionen verschlingt, die statt dessen zur Reconstruction des Landes verwert het werden könnten. Die Börse behandelt die ganze Insurrection in Paris als etwas nicht Beacblenswcrthes, und sieht, e länger sie dauert, um so sicherer ihrem nahen Scheitern entgegen. Nach ihrer Ansicht ist Frank reichs Slaatscredil unverwüstlich und durch nock o große Schuldenlasten nicht angreifbar. Frank reich hat noch immer die AusnahmSstcllung in der Welt inne, und ohn« Frankreich hätte Europa sein Kronjuwel verloren. Es kann unsere Sacke nicht ein, die Annahme zu widerlegen, alS wenn Frank reich außerhalb der allgemein gültigen Gesetze tände. Mag sein Boden, seine Industrie noch so reich sein, die Lasten, welche es zu tragen haben wird, sind doch der Art, daß sie nur bei einer durcl-aus pflichtgetreuen, höchst sparsamen Regierung erträglich wären; und wer bürgt für eine solche ? Weber eine Republik noch eine Monarchie ver brechen besonders reine Hände der Verwaltung, abgesehen davon, daß die Ersparniste im Budget ich leichter auf dem Papier als in der Wirklich - eit gestalten würden. Vorerst ist Thalsache, daß die französische Regierung die aufgelaufenen Pen- ionen nicht bezahlen kann, und daß sie Mühe hat, die Verpflegungsgelder für die deutschen Truppen aufzubringen. Nun ist es zwar leicht abgethan, chulden zu machen, namentlich solche, die man, wie Renten, nicht tvieder zu zahlen braucht; indeß auch die Zinsen summiren sich, und ewig kann ein Staat doch das Schuldenmachen nicht fort setzen, ohne eine entsprechende Wohlstandszunahme. Diese bevingt aber eine stabile Regierung, ruhige Zu stände. Freilich hat es den Anschein, als wenn die Franzosen Revolution, Brand, Plünderung und Mord als Kleinigkeiten ansehen, und sich daran als an nationale Eigenthümlichkeiten ge wöhnt haben, die ihnen zu ihren sonstigen Herr lichkeiten einmal als unerläßliche Mitgift zueriheill worden. In Versailles soll der Finanzminister erklärt haben, daß von 525 Millionen, die unter Gam- betta's Verwaltung ausgegeben wurden, nur die Verwendung von 125 Millionen nachgewiesen worden ist. Ein Wiener Blatt will wissen, daß der Ver sailler Regierung bereits Angebote einer deulsch- holländisch-engliscken Finanzgruppe vorlägen, wo nach sie für eine künftige Anleihe 3X Rente mit 40, 5X mit 68 zu übernehmen sich anheischig mache. Die Versailler Regierung hat der Nationalver sammlung bereits wieder ein neues Gesetz über Verfallzeit der Wechsel vorgelegt, wonach die Be zahlung zehn Tage nach Wiederaufnahme der Post verbindungen zwischen Paris und den übrigen Theilen der Erve stattzusinden habe. (Schluß folgt.) Geschäftsbericht des Leipziger Handelsgerichts auf das Jahr 1870. Vorbemerkung. Die cingeklammerten Zahlen bezieben sich auf bas Jahr 1800. I. Jnr Allgemeinen. 1) Verhandlungssitzungen unter Beiwoh nung kaufmännischer Handelsrichter fanden 113 (im Jahre 1869: 124) statt und wurden darin 324 (338) Rechtssachen verhandelt, von diesen aber 19 (15) durch sofortiges Erkenntniß, 101 (113) durch Vergleich, 8 (7) durch Ueberemkommen auf Eid erledigt, 151 (152) zum rechtlichen Verfahren und spä terer Entscheidung verwiesen, 25 (12) auf einen späteren Termin verlegt, 20 (39) von den Klägern zurückgenommen oder wegen Mangel genügenden Anbringens zu rückgewiesen. 2. Verspruchssitzungen unter Zuziehung kaufmännischer Handelsrichter wurden 47 (40) ab gehalten und kamen darin 180 (169) Rechtssachen, darunter 12 (9) ans dem Vorjahre und 11 (12) von den Gerichtsämtern des Bezirks zuin Ver- sprucbe eingesendele zur Entscheidung. Hierbei wurden in 78 (70) Sacken die Beklagten unbedingt vcrurtheilt, in 4 (2- Sacken die Beklagten unbedingt von der Klage freigcsprochen, in 21 (19) Sachen die Klagen abgewiesen, in 23 (20) Sachen auf Eide und in 22 ^15) Sachen auf Bescheinigung erkannt, endlich in 29 (43) Sacken eine Entscheidung gemischten Inhalts ertheilt. 3) Registranvennummern gab es 14,539 (14,271) und zwar 3524 3308) Einträge in der Registrande für Handelssachen, 6647 (6914) in der für Wechselsachen, 790 (756) in der für Firmensachen, 3296 (3015) in der für Bagalell- und Inter ventionSsachen, 197 (190 in der für größere VerspruckS'achen, r>5 ,>2 in der für geringfügige Verspruchs- sacken. 4) Proceßleitung: In Bagalell- und Intcrventionssacken fanden 809 (989) Verhandlungstermine und 95 (108) Schwörungslermine stall; in anderen Sachen waren 236 (209) Ver hörs- und Schwörungslermine schriftlich anberaunn. Außerdem wurden in 1797 Z800) Fällen die Beklagten zu den Verhandlungssitzungen mündlich geladen, in 1553 (litt) Fällen die persönliche Vorfüh rung (Realcitativn) der Beklagten zum Verhör angeordnet, in 10 (12) Fällen wurde das Verfahren wegen verloren gegangener Wechsel eingcleitet; die schriftlichen Ausfertigungen betrugen 8750 (11,148). 5) Rechtsmittel. In Folge eingewcndeter Rechtsmittel gelangten 196 (178) Sachen, darunter 39 (41) sogenannte Bagatellsachen (bis zu 50 Thlr.) an die zweite Instanz, 39 (49) Sacken an die dritte und beziehentlich vierte Instanz darunter 14 Sachen an daS Bundes-Sberhandelsgcricl't). 6" Hülfsvol l st reckungen. Die Execnlion in das Vermögen zahlungssäu miger Schuldner wurde in 1 117 (1432) fällen verfügt, wobei sich folgendes Resultat ergab: in 255 247 ) Fällen zogen die Gläubiger ihren Antrag auf Auspfändung später zurück; iu 348 (377 > Fällen war die Execution wegen Armuth der Schuldner erfolglos, in 55 (75) Fällen waren die Schuldner nicht zu ermitteln, beziehentlich von Leipzig weggezogen, in 325 (358) Fällen leisteten die Schuldner Zahlung, in 401 (375) Fällen wurde zur wirklichen Aus pfändung verschroten. II. Handels- und Intervcntivnssachen. Es wurden 1189 (1255) neue Sachen anhängig, und zwar 220 (232) über 100 Thlr., 239 (229 > im Haudelsgerichtöprocefse verhandelte bis zu 100 Thlr., 730 (795) im Bagalellprocesse und beziehentlich Mahnverfahren verhandelte Sachen bis zu 50 Thlr. und Inlervenlivnssachen, letztere waren 109 (110). Von diesen Sacken wurden 1019 (1077) erledigt, und zwar 270 (315) durch Erkenntniß, davon 191 (250) im Bagalellprocesse; 457 (4461 durch Vergleich, davon 204 (236) im BagatcUprocesse; 41 (53) Bagatellsachen durch rechtskräftiges Zahlungsgebot; 251 (263) — darunter 183 (194) im Baga- tellproceffe — durch andere Ursachen, nament lich Zurücknahme der Klage, wogegen 170 (178) Sacken, darunter 51 (61) Bagatell- uud Interventionssachen unerledigt in das neue Jahr übergingen. III. Lüechselsnchen. Es wurden 1487 (1291) neue Sachen anhängig, und zwar 026 (550) über 100 Thlr., 718 (628) im eigentlichen Wechselproteste ver handelte bis zu loo Thlr. ; 143 (113) im Bagalellprocesse verhandelte bis zu 50 Thlr. Von diesen Sachen wurden 1450 erledigt, und zwar 282 (203, durch Erkenntniß, darunter 62 im Bagalellprocesse, 813 (797) durch Vergleich, darunter 56 im Bagalellprocesse, 355 (263) auf andere Weise, namentlich durch Zurücknahme der Klage; darunter 22 Baga tellsachen ; wogegen 37 (28) Sachen, darunter 3 Bagatellsachen, unerledigt in das neue Jahr gelangten. Zu II. und lll. In den im Jahre 1870 (1869) neu anhängig gewordenen 2076 (2540) streitigen Rechtssachen wurden mithin 552 (518) Erkenntnisse abgefaßt und 1270 (1243) Vergleiche erzielt. Außerdem wurden iwch 408 Rechtssachen ohne alle Niederschrift durch mündliche Verhandlung erledigt. Aus den Vorjahren wurden 229 Sachen ver handelt und davon 191 (131) erledigt, nämlich 130 (72) durch Erkenntniß, 22 (21) durch Vergleich, 4 (1- durch Zahlungsgebot und 35 (19) auf andere Weise, wogegen 38 noch in das neue Jahr gelangten. Es wurden demnach im Gnnzcn 3373 (2678) streitige Rechtssachen verhandelt und davon 682 (590) durch Erkenntniß, 1292 (1204) durch Vergleich. 45 (54) durch Zahlungsgebot, 641 (545) durch andere Ursachen, 408 im Wege bloßer mündlicher Verhandlung ohne Niederschrift erledigt, dagegen 245 (225) Sachen, darunter 207 (206) aus dem Jahre 1870 (1809) unerledigt gelassen. IV. Nicht streitige Rechtssachen. Es wu'den 238 (210^ Zeugnisse ausgeferligt und 363 (310, Recognitionen bewirkt. V. Firmenwescn. ES wurden 131 (153) neue Finnen und 58 (52 ^ neue Prokuren in das Leipziger Handelsregister eingetragen, dagegen 51 00) .nrmen und 45 (42) Proeuren gelöscht; außerdem fanden bei 100(119) Firmen bezügltch der Iuhaberschafl oder des Namens der Firma Veränderungen statt ; die Zahl der am Ende des Jahres 1870 (1809) in das Leipziger Handelsregister, welches bis Folium 2087 (2510) ging, eingetragenen, bestehenden Firmen belief sich aus 2240 (2103). Das Personal des Handelsgerichts bestand aus 2 Gericklsräthen, 5 Assessoren und Referendaren, 4 verpflichteten Protokollanten und Expedienten und 3 Copisten; wozu noch die zur Besorgung der Cassen-, Execulions- und Botengeschäfle Ange stellten kommen. Was die kaufmännischen Mitglieder deS Handelsgerichts anlaugt, so machte sich das schon früher hervorgelrelene Bedürfnis? einer Vermehrung derselben mehr und mehr fühlbar und wurde da her letztere von der Leipziger Handelskammer an maßgebender Stelle beantragt. Den hierbei gel tend gemachten Gründen trat das Handelsgericht in dem darüber erforderten Berichte allem lzalben bei, und es ist nun bieraus durch Entschließung Sr. Majestät des Königs die Zahl der kauf männischen wirklichen Mitglieder des Handelsge richts von 0 auf 18 erhöht worden, wogegen es bei der bisherigen Zahl der 12 stellvertretenden Mit glieder verblieben ist. Für die Handelsgerichte überhaupt, für das Leipziger Handelsgericht aber iu mehrfacher Be ziehung noch ganz besonders von Bedeutung war die Erlassung von folgenden Gesetzen beziehentlich Verordnungen: 1) Das' sächsische Gesetz vom 14. März 1870 über das Vvllstreckungsverfahren im Wechselprvcesse und in den beim Leipziger Handelsgerichte zu verhandelnden Rechtssachen, durch welches unter den darin getroffenen näheren Bestimmungen eine wesentliche Beschleunigung in der Vollstreckung der Execution gegen den' zur Zahlung veruriheilten Schuldner herbeigesührt wird, indem es in den genannten Rechtssachen nicht der Zablungsauflage an den Schuldner be darf und überdies meistens, insbesondere in Wechsel sachen, die Execution nickt durch die eingetrelene Rechtskraft der verurtheilenden Entscheidung be dingt wird. 'Namentlich durch den gedachten Wegfall der früheren Zahlungsauslage erklärt sich tue Abnahme der schriftlichen Ausfertigungen beim Handelsge richt von 11,148 im Vorzahre auf 8750. 2) Das seit dein 1. Januar 1871 in Kraft getretene Bundesgesetz vom 11. Juni 1870 über das Urheberrecht an Schriftwerken, Ab bildungen, musikalischen Compositionen und dramatischen Werken, in Verbindung mit der hierzu gehörigen sächsischen Ausführungs verordnung vom 15. December 1870. Durck die darin enthaltenen Bestimmungen hat der Gesckäftskreis der Handelsgerichte insofern eine nicht unbeträchtliche Vergrößerung erfahren als nunmehr die provisorischen Maßregeln (Einziehung der Nachdrucksexemplare :c.) und Vertrieböverbote nicht mehr zur Competenz der Verwaltungsbe hörden, sondern der Handelsgerichte gehören, und zwar gilt dies auch für die von den Bestimmungen des genannten Bundesgesetzes nickt, beziehentlich, was die zeichnenden Künste anlangt, nur zum Theile milbekroffenen, in Sachsen gegenwärtig noch nach dem Gesetze vom 22. Februar 1844 zu beur- theilenden Fälle der Nachbildung von Werken der plastischen Kunst und der zeichnenden Künste. ;Z) Das Bundesgesetz vom 11. Juni 1870, die Com manditgesellschaften auf Actien und die Aktiengesellschaften betreffend. Auch durch die Bestimmungen dieses Gesetzes ist für die Handelsgerichte eine wesentliche Geschäfts vermehrung erwachsen, indem jetzt nicht mehr wie früher blos diejenigen Commanditgesellschaften auf Actien und Actiengesellsckaften, bei denen der Gegenstand des Unternehmens ans Handels geschäften besteht, sondern überhaupt alle der gleichen Gesellschaften vor die Handelsgerichte ge hören und daher bei diesen namentlich auch die Prüfung der Statuten zencr Gesellschaften und Eintragung derselben in das Handelsregister zu erfolgen hat. H) Verordnung vom 22. Juni 1870, zufolge deren das Bundes Oberhandelsgericht vom (. August I87«> an seine Thätigkeit begann. An dasselbe gelangten seitdem bis zum «Lchlufse des Jahres Seiten des Leipziger Handelsgerichts 14 Verspruckslachen, die erste am 26. August 1870. Zu den Kriegsmannschafien stellte bas Leipziger Handelsgericht ein Contingent von 1 Mann — 1 Expedient, 2 Copisten und 1 Diener, welche Alle unversehrt geblieben sind. Leipzig, im April 1871 Or. sin-. E. tjagen. Lebens-, Uenten- und Lapital- Verlicherung. Die Lebensversicherung in ihrer hohen Bedeutung und wohlthätigen Wirkung, bis heute nock ein von Manchem nickt genug geschätzter Factor, hat sich unter allen die Volkswirthscbaft und den socialen Fortschritt unterstützenden Uniernebmunaen eine Stellung erobert, welche von der Nühliwkeit und von dem wohlthätigen Einflüsse auf alle Verhält-
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