Wir Bürger-Meister und Rath-Manne der Stadt Görlitz, fügen allen und jeden, welche in und bey dieser Stadt unter Unsere Jurisdiction und Botmässigkeit gehörig, hierdurch zu wissen: zweiffeln auch nicht, es werde Männiglich wohl bekannt und errinnerlich seyn: wie nacht allein durch verschiedene von Hoher Landes-Obrigkeit in vorigen Jahren ausgegangene scharffe Edicta und Patente, sondern auch im Nahmen Deroselben durch ein Ober-Ampts-Patent erst neulichst unterm 5. Nov. 1702 ...
Titel
Wir Bürger-Meister und Rath-Manne der Stadt Görlitz, fügen allen und jeden, welche in und bey dieser Stadt unter Unsere Jurisdiction und Botmässigkeit gehörig, hierdurch zu wissen: zweiffeln auch nicht, es werde Männiglich wohl bekannt und errinnerlich seyn: wie nacht allein durch verschiedene von Hoher Landes-Obrigkeit in vorigen Jahren ausgegangene scharffe Edicta und Patente, sondern auch im Nahmen Deroselben durch ein Ober-Ampts-Patent erst neulichst unterm 5. Nov. 1702 ...
Untertitel
zu Görlitz den 25. Aug. 1703
Erscheinungsort
[Görlitz]
Erscheinungsdatum
[1703]
Umfang
[1] Bl.
Signatur
L VIII 306.37
Sprache
Deutsch
Vorlage
Oberlausitzische Bibliothek der Wissenschaften Görlitz