446 Herie!»1e LS ILnrniner. M AIS. „Die Ständevcrsammlung wolle sich bei der Königlich Sächsischen Staatsregierung für den Bau einer normalspurigen Eisenbahn von Adorf über Roßbach bis nach Hof oder auch, wenn die Genehmigung zuin Ban auf bayerischem Gebiete nicht sofort sollte zu erhalten sein, bis an die sächsische Landesgrenze bei Posseck ver wenden und in dem letzten Falle die hohe Königliche Staatsregierung um Ein leitung von Verhandlungen mit der bayerischen Staatsregierung wegen Fort setzung der zu erbauenden Strecke von Posseck bis Hof ersuchen." Die Petenten begründen ihr Gesuch außer mit der Aufzählung der wesentlichen Vor theile, welche die zu berührenden Ortschaften von der Verbindung erhoffen, damit, daß sie angeben, die geforderte Linie kürze den Weg von Adorf nach Hof für alle an der Chemnitz- Aue-Adorfer Linie liegenden Orte um 4 5,7 km und für diejenigen der Linie Oelsnitz- Plauen-Hof um 19,2 km ab. Die Prüfung des Gesuches ergab, daß sowohl die Königliche Staatsregierung als die Deputation keinerlei Nothwendigkeit finden konnten, dem Projekte, welches, als es einmal zur Konzessionirung an eine Privatgesellschaft gelangen sollte, an dem Widerspruch Bayerns scheiterte, näherzutreten und wird daher beantragt, die Kammer wolle beschließen: die Petitionen des Eisenbahncomites für Erbnnung einer Eisen bahn von Adorf über Roßbach nach Hof auf sich beruhen zu lassen. 2. Adorf, Bahnunterführung. Der Stadtrath zu Adorf im Vogtland schildert durch den Niveauübergang an der Adorf-Markneukirchner Straße verursachte Verkehrsstörungen des dortigen Personenverkehrs und erachtet, obwohl er selbst zugiebt, die Abhülfe sei nur durch kostspielige und schwierige Aenderungcn zu erreichen, da er mehrfach abgewiesen, die Befürwortung der Stände- versammlung für angezeigt; er ersucht die zweite Ständekammer: „Hochdieselbc wolle sich bei der Hohen Königlichen Staatsregierung für die endliche Herstellung der bezeichnten Wegunterführnng gütigst verwenden und die Hohe erste Kammer zum Beitritt zu ihrem Beschlüsse ersuchen." Die Deputation, welche sich über das Gesuch mit der Königlichen Staatsregierung in Vernehmung setzte, erhielt die Auskunft: „Anzuerkcnnen sei, daß der Uebergang, der den Anlaß zur Petition gebe, ziemlich oft geschlossen werden müsse; die Sperrungen beschränkten sich aber ans sehr kurze Zeit, so daß die Passanten erhebliche Nachtheilc kaum haben könnten; die Veränderung werde nur sehr schwierig und sehr kostspielig herzustellen sein." Gegenüber dem in Adorf an jener Straße zu erwartenden Fußverkehr und dem Umstand, daß dann der Fährverkehr immer noch den Uebergang, wie zeither, behalten müßte, erschien, so gern die Deputation Verkehrserleichterungen befürwortet, das Gesuch gegenüber den hohen Kosten nicht gerechtfertigt. Die Deputation beantragt demgemäß, die Kammer wolle beschließen: die Petition des Stadtrathes von Adorf auf sich beruhen zu lassen. 3. Altenbnrg - Kohren - Narsdorf. Die Stadt Kohren mit den Städten Geithain, Burgstädt, Rochlitz, Geringswalde, Hartha, Waldheim und den Gemeinden Niederpickenhain, Wenigossa, Oberpickenhain, Seifersdorf, Bruchhcim, Ossa, Sahlis, Gnandstein, Dclfcnhain, Alt-Mörbitz, Terpitz, Walditz, Jahnshain, Linden, Meusdorf, Rüdigsdorf, Wüstenhain, Pflug, Nenhof, Ober- gräfenhain, Rathcndorf, Narsdorf, Delitzsch, Himmelhartha, Corba, Bändeln, Steudten,