Die Deputation und die Königliche Staatsregiernug begegneten sich in der Ansicht, daß die Bitte der Gcsuchsteller erst dann beachtlich erscheinen kann, wenn diejenigen Thcile Sachsens, welche der Bahnverbindung gänzlich entbehren, ihre Bitten erfüllt sehen, sie kann daher nur beantragen: die Kammer wolle die Petition der Städte Altenburg und Penig und Genossen auf sich beruhen lassen. 3. Altenburg-Waldenburg-Limbach. Die Stadträthe und Stadtverordneten zu Waldenburg, Limbach und zahlreiche Gemeindevertretungen der an der Mulde gelegenen Ortschaften, sowie verschiedene Vereine und Aktiengesellschaften bitten die Kammern: „Tie Hohe Ständeversammlung wolle die Königlich Sächsische Hohe Staats regierung ersuchen, den Bau der Eisenbahnlinie Limbach-Waldenburg in Erwägung ziehen und der Ständeversammlung noch in der gegenwärtigen Sitzungsperiode eine hieraus bezügliche Vorlage zugehen lassen." Die Petenten berufen sich auf die wiederholt früher von den Kammern gefaßten Beschlüsse, nach welchen die Gesuche der Gegend der Königlichen Staatsregierung zur Kenntnisnahme gegeben worden seien, auch sei ihnen, da sie 6000^ zur Verfügung zur Vermessung der Linie angeboten, dies in Aussicht gestellt worden, wegen mangelnden Arbeitskräften aber nicht zur Ausführung gelaugt. Nachdem noch in der Petition betont, wie auch die Herzoglich Altenburgische Staats regierung sich für die Ausführung lebhaft interessiere, weisen sie auf das Wachsen der Einwohnerzahl der an der Linie liegenden Ortschaften sowie den lebhaften Aufschwung, welchen die dortige Industrie genommen, welcher eine Erschließung der Altenburger Vraunkohlenwerke sehr erwünscht sei. Bereits vorigen Landtag vermochten weder die Königliche Staatsregierung, noch die Kammer Ursache zu finden, das Gesuch zu befürworten, da die Ortschaften des petirenden Landesthciles, soweit sic nicht schon an der Bahn liegen, wenigstens nicht in wesentlicher Entfernung von der Verbindung mit der Eisenbahn sich befinden. Es wird demgemäß beantragt, die Kammer wolle beschließen: die vorbesprochenen, auf den Bau einer Eisenbahn Altenburg- Waldenburg-Limbach gerichteten Petitionen auf sich beruhen zu lassen. 6. Arnsdorf, Radebcrg, Radebnrg, Großenhain. Tie Städte Radeburg uud Nadcberg, die Gemeinden Großdittmannsdorf, Medingen, Cunnersdorf, Großokrilla, Otteudorf mit Moritzdorf, Seifersdorf und Leppersdorf petireu bei der Ständcvcrsammluug: „Hochdieselbe wolle für baldmöglichste Herstellung einer uormalspurigcu Staatßeiscubahn zwischen Arnsdorf-Nadeberg-Radeburg nach Großenhain bei der Hohen Staatsregierung Sich geneigtest verwenden", gleichzeitig haben von vorgenannten Orten die Stadt Radebnrg, Medingen und Groß dittmannsdorf mit der Stadt Großenhain, den Gemeinden Boden, Marsdorf, Würschnitz, Kleinnaundorf, Dobra, Cuuuertswalde, Wollersdorf, Börnsdorf, Berbisdorf, Moritzburg, Ober- uud Mittelebersbach, Oberrüdcrn, Niedcrrüderu, Naunhof, Steinbach, Bärwalde, Niederebertbach, Cunnersdorf, Frcitelsdorf, Bieberach, Reinersdorf, Lanterbach, Beiers^ dorf, Kalkreuth, PaulSmühle, Adclsdorf, Falbnen, Naundorf, Weßnitz, Göhra und Staudes herrschaft Königsbrück eine Petition eiugereicht, welche lautet: