449 elk. -lei 81. U I H». „Die Ständeversammlung wolle die Herstellung einer Sekundärbahn mit Normalspnr zwischen Großenhain und Radeburg, nach Befinden derselben bis Königsbrück oder Moritzdorf an der Linie Klotzsche-Königsbrück, beziehentlich, wenn die Normalspnr ausgeschlossen erscheinen sollte, eine Schmalspurbahn im Anschlüsse an die Linie Radebeul - Radeburg hochgeneigtest ins Auge fassen und diesen Bahnbau der hohen Staatsregiernng zur Erwägung empfehlen." Beide Petitionen, sie sind den Kammermitgliedern in Druckexemplaren zugegangen, streben einen Ausbau beziehentlich eine Verbindung der beiden Endstationen der schmal spurigen Sekundärbahnen Klotzsche-Königsbrück und Radebeul - Radeburg und deren An schluß an die sächsisch-schlesische und Dresden-Elsterwcrdaer Linie an. Dieses Verlangen, welches neueren Datums ist, erfuhr vorigen Landtag in einem Theile entschiedene Zurückweisung, weil sich zur Zeit volkswirthschaftlich die Erbauung nicht rechtfertigen ließ, dieses Verhältniß besteht heute noch; ja, angesichts der Anstreng ungen, welche der Staat zu machen gezwungen ist, um nicht erheblichere Ansprüche an die Steucrkraft des Landes zu stellen, würde die Empfehlung des einen TheileS des Gesuches ein mit einer sachentsprechenden Wirthschaftspolitik unvereinbares Votum sein. Dringend erscheint von der erbetenen Gesammtstrecke nur die Herstellung einer Ver bindung von Radeburg nach Großenhain, weil alle Beziehungen der von einer diese Städte verbindenden Linie berührten Ortschaften nach dieser Bezirksstadt Hinweisen; die Berechtigung darauf gerichteter Wünsche ist anzuerkennen, denn für die meisten der in Frage kommenden nicht unbedeutenden Orte bedeutet der Mangel geeigneter Verbindung eine große Erschwerung bei der Verwerthung ihrer Erzeugnisse. Tie Deputation beschloß diese Verbindung zu befürworten und beantragt dem gemäß, die Kammer wolle beschließen: die Petitionen um Erbauung einer Eisenbahn von Arnsdorf über Radebcrg, Nadeburg nach Großenhain beziehentlich von Radeburg nach Königsbrück rcsp. Moritzdorf, insoweit sich dieselben auf die Strecke Radeburg-Großenhain beziehen, der Königlichen Staats regierung zur Kcuntnißnahme zu übergeben, im übrigen aber auf sich beruhen lassen. 7. Bautzen-Klostcrgegend-Kamen;. Der Stadtrath und die Stadtverordneten zu Bautzen petiren bei den Kammern: „Die Hohe Ständeversammluug wolle die Nothwendigkeit der Herstellung einer Eisenbahn von Bautzen nach Kamen; durch die Klostergegend anerkennen und die gegenwärtige Petition der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtig ung übergeben." Dieser Petition schließt sich die städtische Vertretung der Stadt Kameuz an. Die Gesuchsteller beziehen sich darauf, daß bereits im Jahre 1886 die Kammern ü übereinstimmend das vorstehende Projekt der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung » empfohlen hätten, der Ausführung desselben aber nicht näher getreten worden sei, weil ui inmittelst der Bau der Stichbahnen von Kamen; nach Elstra und von Bautzen nach Ä Königswartha erfolgt sei, und von diesem eine Befriedigung der Verkchrswünsche eines § Theiles der Petenten erwartet worden sei. Dies sei nicht eingetroffen, den Bewohnern des in Frage kommenden Landstriches sei in nicht geholfen, diese Stichbahnen hätten ihnen nur geschadet, da sie das Projekt Bautzen- Kamen; zum Aufschub gebracht hätten. Habe doch die Finanzdcputation 6 vorigen Landtag ni im Bericht kcnstatirt, „daß die seit Inbetriebsetzung der beiden Stichbahnen Kamenz-Elstra Veriokts üor II. Hammer. I. Lauck. 113