8krI«Ii1e «Ikr II IL«inmer .sr IS^. 517 Aber auch diese im Interesse der freien Arbeit eingesübrte gegenseitige Bedarfs deckung führte wieder zu Klagen ans den Kreisen derjenigen Gewerbtreibenden, denen dadurch vorher zugewiesene Arbeiten entzogen werden mußten. Behufs weiterer Beschränkung der Gefangenenarbeit für freie Arbeitgeber ist aber in Aussicht genommen, die Verarbeitung von Taback in den Strafanstalten in Zukunft, wenn nicht gänzlich aufzugebeu, doch mindestens erheblich zu beschränken. Auch ist neuerdings wegen Uebe,nähme von Arbeiten für das Militär mit dem Kriegsministerium abermals Vernehmung eingeleitet worden. Ueber den Umfang der einzelnen Arbeitszweige und deren Vertheilung auf die betheiligten Straf- und Korrektionsanstalten geben die der Rechenschafts deputation zugestellten Uebersichten über die Arbeitsverhältnisse der Gefangenen bis mit 1891 Auskunft. Bezüglich des Jahres 1892 folgt eine gleiche Uebcrsicht bei. (Siehe die Tabellen auf Seite 523 bis 525.) Mit den in der Regierungsauskunft ausgedrückten Grundsätzen erklärt sich die ? Deputation einverstanden. Unteretat XI. Waldheim. Der durchschnittliche Tagesbestand ist 2000 Köpfe, 30 mehr als im Voretat. Infolge der Erhöhung einiger Ausgabeposten, welche in den Erläuterungen hin- l länglich begründet sind, ist der Zuschuß pro Kopf von im Voretat 190 8 I H auf l 199 30 H gestiegen. Unteretat XII. Zwickau. Tagesbestand 1100 männliche Gefängnißsträflinge, 100 mehr als im Voretat. Zuschuß für den Kopf 185 72 H, im Voretat 196 20 H Uuteretat XIII. Hoheneck. Tagesbestand 700 männliche Gefängnißsträflinge, wie im Voretat. Zuschuß für den Kopf 235 .F 86^., gegen 2 42 ^ 57^. im Voretat. Unteretat XIV. Lachseilburg. Der Tagesbestand ist mit 300 Köpfen unverändert eingesetzt; die nicht unerhebliche s Erhöhung in Tit. 9, Besoldung!,,, welche sich an dieser Anstalt nöthig machte, verursachte Io aber eine Steigerung des Zuschusses für den Kopf von 2 40 66 im Voretat auf L 255^66^. in diesem Etat. Unteretat XV. Voigtsberg. Durchschnittlicher Tagesbestand 220 weibliche Gefängnißsträflinge, 10 mehr als ui im Voretat. Der Zuschuß pro Kopf beträgt 218 ^ 18^-., gegen 234 ^ 76^. im Voretat. Unteretat XVI. Grünhain. Durchschnittlich 80 jugendliche weibliche Gefängnißsträflinge, gegen 60 im Voretat. Zuschuß pro Kopf 318 ^ 75 -tz, gegen 426 ^ 66^. Nericllte «ler H. Lämmer. I. Nu»«,. 130