zu lassen, wie der Besitzer des im Jahre 1659. mit der Canzlei-Schriftsässigkeit begna digten Ritterguts Weißetiborn, Carl von Reitzenstein, um Verfügung gebeten, daß für jetzigen Landtag ihm die gesetzte Auslösung nicht verweigert, auch bei künftigen Land- und Ausfchußtagen für das Rittergut Weißenborn die Mifsive mit Zusicherung der Aus lösung erlassen werde; sowohl wie nach Maaßgabe des dem allerhöchsten Decretc unter G. beigefügten Gutachtens bei der über diesen Gegenstand angestcllten Erörterung darauf angetragen worden, außer Weißenborn noch einigen Rittergütern, deren Besitzer in glei cher Maaße zwar das Befugniß zum Erscheinen bei Landtagen, nicht aber das einer da bei zu empfangenden Auslösung erlangt haben, auch letzteres Befugniß zuzugestehen. Nun scheint es allerdings in der Billigkeit zu beruhen, daß die durch die allerhöchsten Decrete vom tzten April 1805. und dem 16ten October 1820. auch den neuschriftsaßigen Gütern, welche mit Ritterpferden verdient werden, oder zu den ritterschaftlichen Prä- standis Beiträge leisten, ohne Unterschied zugestandene Berechtigung, sofern ihre Besitzer zum Erscheinen bei Landtagen persönlich qualisicirt sind, bei einem solchen Erscheinen gleich den altschriftsässigen Rittergütern Auslösung zu genießen, auch dem Rittergute Weißen born, so wie den übrigen in der Beilage des allerhöchsten Decrets vom 16cen Juni d. I. unter D. benannten Gütern, unter den bemerkten Voraussetzungen, nicht versagt werde, und wir nehmen daher keinen Anstand, unsre Bestimmung zu dem Gesuch des von Rei- tzenftein, so wie überhaupt zu dem in der mehrerwähnten Beilage unter T. gemachten Anträge hierdurch zu erklären, und Allerhdchstdieselben um Erlassung der desfalls erfor derlichen Verfügungen gehorsamst zu ersuchen. Die wir mit tiefster Verehrung beharren Ew. K. M. Dresden, am 7ten Juli 1830- rc. sämmtliche anwesende alterbländische Stände von Ritterschaft und Städten. ^156. Jntercessionsschrift, ciniae Ansprüche der alterbländische» Kreise in Gensd'armerie- Angelegenheiten betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. ^^ie Vorsitzenden Stände der alterbländischen Kreise haben neuerlich durch den 8ud G. beigefügten Vortrag nebst Beilagen sub D. und DD. Anzeige an uns gelangen lassen, 153