1254 161. Schrift, die Überweisung der an die ständischen Deputaten bei den Rekru- tirungs-Commissionen und bei dem Erkauf des Rauchfutters für die Armee zu zahlenden Auslösungen und Remunerationen an den Restfond des Steuer-Aerars betreffend. Allerdurchlauchtigster rc, ständischen Deputirten, welche nach Maaßgabe des allerhöchsten Mandats die Ergänzung der Armee betreffend, vom 25sten Februar 1825. §. 23. von den Creisen der alten Erblande zur Theilnahme bei dem Rekrutirungsgeschäft gewählt worden, eben so wie denjenigen, welche auf allerhöchste Anordnung zur Concurrcnz beim Erkaufe des Rauchfutters für die Cavallerie in denjenigen Crcifen, in welchen sich Cavallerie-Gar nisonen befinden, bestellt sind, ist seither die erforderliche Auslösung und Remuneration aus deu Creiscasseu verabreicht worden, und zwar was die Auslösung der bei der Re- krutirung beschäftigten Deputaten angcht, in den verschiedenen Creisen nach verschiedenen Sätzen. Die Vorsitzenden der alterbländischeu Creise nebst den Creisstädten haben in der Anlage unter T. nähere Anzeige über diese Einrichtung an uns gelangen lassen, und zugleich vorgestellt, daß, da eines Theils die Geschäfte, welche den erwähnten Depu taten zu besorgen obliegen, nicht sowohl einzelne Creise, als vielmehr Las ganze Land angehcn, und andern Theils den Cassen mehrerer Creise der Aufwand für die gedachten Deputationen sehr lästig falle, es billig und angemessen seyn dürfte, daß der Aufwand für die ständischen Deputationen sowohl bei demRekrutirungs- geschäft als dem Erkauf des Rauchfuttcrs, dafcrn Ew. K. M. nicht allcrgnä- digst geruhen sollten, ihn aus Allerhöchstdcro Militair-Fiseuö Überträge» zu las se», auf eiueu allgemeinen ständischen Fond überwiesen würde. Dieser Ansicht bcizutrcten, finden sämmtliche alterbländische getreue Stände sich be stimmt, und es scheint ihnen überdies billig und den gegenwärtigen Verhältnissen ange messen, daß, was die Auslösung der Deputirten zu dem Rekrutirungsgeschäft anlangt, diese künftig in allen Creisen gleichmäßig auf Drei Thaler für jeden Tag, mit Aus schluß des Fortkommens, welches außerdem nach dem Saß von Extrapost mit zwei Pfer den zu vergüten feyn würde, fcstgcstellt; was aber die "Remuneration der Deputirten zum Erkaufe des Rauchfutters betrifft, diese auf Fünfzig Thaler für das Jahr sixirt, und dabei die nähere Modification getroffen werde, daß in denjenigen Creisen,