1270 165. Decrct an die Landstände. Die Entlassung der Landesversammlung betreffend. Eingegangrn am 8. Juli 1830. Ä^achdem gestammte allhier bis jetzt versammelt gewesene getreue Stande an Prälaten, Grafen und Herren, auch Ritterschaft und Städten über die in der Landtagspropo- sition und den nachträglich an sie ergangenen Decreten enthaltenen Ansinnen in den eingereichten unterthänigsten Bewilligungsstchriften ihre treugehorsamsten Erklärungen ab gestattet, Se. K. M auch selbige in.dem unterm heutigen Dato erlassenen Decrete ac, ceptiret haben, die Verhandlungen des gegenwärtigen Landtags daher so weit beendigt sind, daß die erbetene und durch allerh. Decret vom ZOsten April d. I. genehmigte Ver tagung desselben nunmehro ohne weitern Anstand erfolgen kann, so geben Se. K. M. solches den getreuen Ständen hierdurch zu erkennen, bestimmen zugleich hiermit, daß sieb gestammte Landschaft, ohne hierzu besonderer Convocatorien zu gewärtigen, zur Fort setzung der landtäglichen Berathungen am Sechsten Januar 1832. wiederum allhier beisammen einzufinden habe, und entlassen andurch bis dahin sie ins gesamt an Prälaten, Grafen und Herren, auch Ritterschaft und Städten, mir der Versicherung Kdnigl. Huld, Liebe und Gnade, womit Allerhbchstdieselben der getreuen Landschaft jederzeit wohlbeigethan verbleiben. Dresden, den 8ten Juli 1830. Anton. Gottlob Adolf Ernst Nostitz und Jänckendorf. O- Johann Daniel Merbach.