5108 176. Decrct an die Landstände. Das Sächsisch-Preußische Militair-Abrechnungswerk betreffend. Eingegangcn den 2. Mär; 1831. ^)hro K. M. haben Sich in der allerhöchsten Resolution auf den 25sten Punkt der ständischen Intel eo88ionaiium Aonorulinni 8uN I. Militair-Sachen betreffend, vom Landtage 1824. Vorbehalten, den getreuen Standen über den Erfolg der mit dem Königs. Preußischen Hose gepflogenen Verhandlungen wegen der den hiesigen Unterthanen für die den Preußischen Truppen in den Jahren 1805. und 1806. geleistete Verpflegung Nachricht zu crthcilen. Jmmittclst ist in Verfolg der gedachten zu Berlin zwischen Allerhöchst-Jhrem Legationsrath I^onlui8tl6, als diesseitigem Liquidations-Commissar^ und dem Königl. Preußischer Scits beauftragten wirklichen Geheimen Kriegsrathe Pomowitz gepflogenen Verhandlungen, über sammtliche altere und neuere gegenseitige Truppenverpflegungsansprüche unterm 21. Juni v. I. die hier abschriftlich angefügte, auch von beiden Seiten ratifteirte Convention nebst angefügtem Separatprotocoll abge schlossen worden, nach welcher die Königl. Preußische Negierung zur Abfindung der hie sigen Unterthanen, für die den Preußischen Truppen in den Jahren 1805. und 1806. geleistete Verpflegung ein Bauschquantum von Achtzig Tausend Thalern — - —- und auf die Verpflegungsansprüche der Peraequationskasse, vom 5. Juni 1815. ab, den Betrag des diesseitigen Guthabens an Eilf Tausend, Sechshundert und Dreißig Thalern —- —- mithin überhaupt eine Summe von Ein und Neunzig Tausend, Sechshundert und Dreißig Thalern — - —- zugestanden hat. Auf diese Aversionalsumme sind jedoch, zu Deckung der Ansprüche verschiedener Stiftungen im Herzogthume Sachsen an das sogenannte Wcidaische Creditwescn Preus sischer Seirs Zwanzig Tausend Thaler — - —- (alles nach Prcuß. Courant gerechnet) auf Berechnung und bis zum Abschlüsse einer definitiven Üebercinkunft über diesen Gegenstand innenbehalten, die solchemnach von Preußen herauszuzahlende Summe von Ein und Siebzig Tausend, Sechshundert und Dreißig Thalern — - —- aber zur Disposition eines hiesigen Handlungshauses gestellt, und von letzterm, getroffe-