1158 146» veMküiones wegen der, während der Vertagung des Landtags vom Jahre 1830. zu bearbeitenden Gegenstände. ^147. Schrift dir Vorbereitung eines neuen Grundsteuer-Systems für die neuen und erhöhetcn Staatsbcdürfnisse betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. ^w. K. M. haben mittelst allerhöchsten Decrets vom 16ten April 1830. rücksichtlich der, nach den in dec ständischen Schrift vom I4ken Juni 1824. dargelegten Ansichten und Wünschen, zu der Vorbereitung eines neuen Grundsteuer-Systems getroffenen Ein leitungen und begonnenen Versuchsarbeiten unter Mittheilung der von der dieshalb nie dergesetzten Commission unter dem 19ten Januar, 20sten Marz und Zlsten März 1830. erstatteten Berichte und der dem erstem bcigelegten Darstellung des bei diesen Versuchs arbeiten beobachteten Verfahrens von der dermaligen Lage dieser Angelegenheit uns Er öffnung zu thun, und solche unsrer weitern Erwägung und gutachtlichen Erklärung an heim zu stellen, dabei auch uns aufzugeben geruht, diese Erklärung zugleich auf die in dem commiffarischen Berichte vom Zlsten März in Frage gestellte Beibehaltung oder Ent lastung des bei dem Vermessungs- und Abschätzung-Geschäft angestellten Arbeitsperso nals zu richten. Nun ist die Beurtheilung dieser für das Interesse des Landes so hoch wichtigen Angelegenheit allerdings dadurch schwieriger geworden, daß nicht nur die zu der Leitung der Versuchsarbeiten niedergesetzte Commission sich bewogen gefunden hat, bei Bonitiruug und Abschätzung der Grundstücke von der Methode, welche nach dem der ständischen Schrift vom I4ten Juni 1824. bcigelegten Gutachten in Antrag gebracht worden, in vielen Punkten abzuweichen, und ein nach wesentlich modificirten Grund« sätzen gebildetes nach der Uiberzeuguug der Commission aber dem Zwecke noch entspre chenderes System zu befolgen, weshalb nicht, wie Ew. K. M. beabsichtigt, das Re sultat einer versuchten Anwendung des von uns in Vorschlag gebrachten, nach vor gängiger Prüfung berichtigten und vollständig ausgcführten Systems der Grundsteuer- Regulirung auf die vermessenen Fünf Quadratmeilen vorgelegt werden können; sondern daß auch zufolge der Veranschlagung in der dem commissarischen Berichte vom Men Januar 1830. beigelegten Darstellung die erst in einem Zeiträume von 20 Jahren zu bewirkende völlige Durchführung der Vermessung und Abschätzung der Grundstücke hie-