erwähnten Abweichungen der Ausführung von dem anfänglichen Entwürfe beruhen, zu unternehmen, und eine definitive Erklärung in dieser so wichtigen Angelegenheit abzule gen; vielmehr bedarf es bei dem großen, nach dem Anschläge der verordneten Commis- fion selbst die Summe von 800,000 Thlr. — - - - noch übersteigenden Aufwande, und bei der auf einen Zeitraum von 20 Jahren hinausgerücklen Vollendung des ganzen Ge schäfts wohl noch einer sehr umsichtigen Erörterung, ob nicht der beabsichtigte Entzweck auf eine kürzere und weniger kostspielige Weise zu erreichen, weshalb es am angemessen sten seyn dürfte, eine wiederholte Erörterung dieser Angelegenheit stattfinden zu lassen, und die Beurtheilung der Resultate der bisherigen Versuchsarbeiten, sowie die Begut achtung wes künftig bei der Vermessung und Abschätzung der Grundstücke zu beobach tenden Verfahrens, einer für die künftige Wiedervereinigung der Landesversammlung niederzusetzendeil ständischen Deputation zu übertragen. Anlangend den zweiten für die ständische Begutachtung vorliegenden Gegenstand, nämlich die Beibehaltung oder Entlassung des bei dem Vermessungs- und Abschätzungs werke gegenwärtig noch angestellten Personals, scheint bei der vorgeschlagenen Sistirung aller auf das neue Grundsteuer-System Bezug habenden Arbeiten auch die vorläufige Entlassung des dazu gebrauchten Personals bis zu der definitiven Entscheidung, ob, und in welcher Maaße mit der Abschätzung der Grundstücke fortgefahren werden soll, zweck mäßig zu seyn; und es würden unter dieser Voraussetzung auch die noch vorhandenen Geldmittel zu der Bestreitung der bis zu der gänzlichen Entlassung des Personals erfor derlichen Unkosten hinreichend seyn. Nach dem unterthänigsten Berichte der niedergesetz teil Commission vom 31sten März 1830. und dessen Beilagen 8nl> 6. und 0. ist an Gehalten für das Personale auf die Monate März, April, Mai und Juni die Summe von 1211 Thlr. 12 Gr. — -, so wie unter der Voraussetzung, daß vor dem Isten Juli die Kündigung an das sämmtliche Personale erfolgt, nur noch für den Monat Juli die Summe von 200 Thlr. 4 Gr. —-, und außerdem, hinsichtlich der dem Abschätzungs- Commissair Vlochmann zugestandencn dreimonatlichen Kündigung für selbigen ein zwei monatlicher Gehalt von 133 Thlr. 8 Gr. — umhin im Ganzen die Summe von 1545 Thlr. — - — - erforderlich; nun ist nach eben diesem Berichte von der von den Erblandcn zu den Unkosten der Versuchsarbeiten beigctragencn Summe von 30,000 Thlr. — - — - am Schlüsse des Monats Februar noch ein Bestand von 76 Thlr. 8 Gr. 7 Pf. vorhan den gewesen; und wenn die Obcrlausitz das von ihr zu diesen Unkosten im Verhältnisse zu den Erblanden zu gewährende Zchnthcil an 3333 Thlr. 8 Gr. — - annoch auszahlt, so würde durch die sodann vorhandene Summe von 3409 Thlr. 16 Gr. 7 Pf. nicht nur der Bedarf der vorgedachten Besoldungen an 1545 Thlr. — - —sondern auch die dem Vermessungs-Director bewilligte jährliche Gratifieation auf die Zeit vom Monat Mai 1829. bis dahin 1830., so wie die noch zu bestimmende an den von Hornemann für die gelieferten Versuchsarbeiten zu zahlende Vergütung, wozu in Hinsicht auf den Umfang der von ihm in einem Zeiträume von ungefähr 8 Monaten vollbrachten Geschäfte