142. Schrift, das Mandat, die Ergänzung der Armee vom 28. Februar 1825. 5. November 1827. betreffend, angehend. Allerdurchlauchtigster rc. ^ie huldreiche Beachtung, welche bei Erlassung des Mandats, die Ergänzung der Armee betreffend, vom 28. Febr. 1825. und dessen Erläuterung vom 5- Nov. 1827. vielen von denjenigen Wünschen und Anträgen gegönnt worden ist, welche unter dem Zlsten Iuly 1824 von den getreuen Ständen ihrem allergnädigsten König ehrerbietigst vorgelegt wurden, verehren wir mit dem gehorsamsten Danke, und wir fürchten nicht die Wahrheit dieses Gefühls zweifelhaft zu machen, wenn wir gegenwärtig aufs neue einige Bemer kungen über den Inhalt dieses Gesetzes an Ew. K. M. unterthänig zu bringen uns ge statten. Bei einem Gegenstände, wie der hier in Frage kommende, ist die Erfahrung reich an Belehrungen, und gesammelte Erfahrungen sind es besonders, welche theils ei, nen bereits in der vorerwähnten Schrift ausgesprochenen Wunsch aufs neue lebhaft in uns Hervorrufen; wir meinen den Wunsch, bei der Armeeergänzung Stellvertreter mili- tairpflichtiger Personen zugelassen zu sehen; theils uns mehrere Abänderungen und Mo- dificationen des Gesetzes, zum Theil im Zusammenhänge mit der gewünschten Stellver tretung, als rathsam darstellen. Wir haben die Ansichten, welche sich uns bei der Erörterung dieser Angelegenheit darstellten, in dem unter angefügten Gutachten zusammengefaßt und demselben unter D. Z. c?'. 2. und A-. mehrere Aufsätze beigelegt, welche abweichende Meinungen enthal ten. Ew. K. M- überreichen wir diese Schriften mit schuldiger Ehrfurcht und bit ten unterthänig: 141*