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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.07.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-07-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186807055
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680705
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680705
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-07
- Tag1868-07-05
- Monat1868-07
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.07.1868
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5378 hierzu bemerkt bet Vorsteher Vr. Äose pH, daß die6 um deswillen nicht angehen könne, weil daS Collegium zur Meinungs äußerung aufgeforvert worden sei. Herr vr. Georgi bezeichnet die eine oder die andere Ein führung im Hinblick auf die bevorstehende Gesetzgebung als provi sorisch. Der Vorsteher vr. Joseph: Der Gang der Rechtspflege in Sachsen ist ein sehr langsamer, die Klagen darüber haben sehr wenig gefruchtet; die höchst anerkennenSwerthen Versuche deS Justizministeriums, diesem großen Uebelftande abzuhelfen, sind fast spurlos vorübergegangen. Ohnedies leidet die Rechtspflege schon schwer unter den traurigen Folgen einer Neuerung, welche jene viele Wochen im Jahre an den Rand deS Justitium, des Still standes bringt, nämlich der Einführung der Gerichts ferien. Diese gereichen den RechtSbedürftigen zur höchsten Noth; sie sind zur wahren Calami rät für das Land geworden. Er sage dies der Erfahrung nach, obfchon er den persönlichen Vortheil der Ferien gern den Beamten gönne. Nun solle zu dieser außerordentlich schlepvenden GerechtigkeitSpflege, insbesondere auch unverbesserlichen Langsamkeit der Entscheidungen noch eine neue Erschwerung und Verzögerungsquelle hinzutreten; es soll nun noch eine Stunde ArbkitSzeit täglich dem Rechtsgange entzogen werden. DieS führt noihwendig zu noch weiterer Verschleppung. Man möge nur nach rechnen, wie groß die Arbeitszeit inSgesammt ist, wie viele Tage umfassend, welche durch die neue Einrichtung verloren geht. Man rechne die einen Stunden' des TageS, multiplicire diese mit der ganzen Zahl der Beamten im Lande, dann die so erlangte Summe mit der Zahl der Arbeitstage im ganzen Jahre, und man wird finden, wte groß der Verlust an Arbeit ist. Sieben ununterbrochen auch die Mittagszeit hindurch fortgesetzte Arbeitsstunden sind auch bei Weitem nicht so viel werth, als dieselben 7 Stunden, wenn in ihnen eine Erholungspause von ein paar Stunden zwischen innen liegt; der Arbeiter ermüdet, wenn die 7 Arbeitsstunden un unterbrochen fortgesetzt werden, er kann sie nicht aushalten. Die ganze Frage ist daher, wie Herr vr. Schulze schon sagte, mehr eine medicmische, alS eme juridische. Wenn auch daS Ministerium den Beamten eS zur Pflicht gemacht hat, die 7 Stunden auf dem Gericht anwesend zu sein und zu arbeiten, so erheben doch die Ansprüche der menschlichen Natur in unserer civilisirten Zeit Wider spruch gegen diese Pflicht; Viele kommen nicht um 8 Uhr und Viele gehen vor 3 Uhr. Schließlich wird sich eine bedenkliche Ver mehrung der Beamten nöthig machen. Um den Gang der Geschäfte zu fördern, seien vor Allem tüchtige Dirigenten nöthig. Er könne dafür einen Beleg aus Leipzig, und, er freue sich besten, von einem städtischen Beamten anführen. Unter dem einen Beamten war daS Rathslandgericht von großem Umfange und Arbeitsbeschwerniß bis in die Tiefe der Verwtlderung gesunken. Da. wählte endlich der Rath einen neuen Director in der Person Stimmels. Wie mit Einem Schlage erhob sich daS Gericht wieder empor; aber freilich! Stimmel war früh der Erste auf dem Platze und der Letzte im Fortgehen, ja nicht selten verweilte er bis in die späteren Abendstunden allein bei der Arbeit und konnte sich daS Zeugniß geben: was der Tag an Arbeit gebracht, eS ist besorgt! Er durchschritt in ernstem gebietendem Schweigen alle Zimmer der ihm untergebenen Beamten und sah, welcher Platz etwa noch nicht besetzt war; die Bedeutung dieses Schweigens und vor Allem sein eigenes Beispiel erwiesen sich eindrucksvoller, als eine in hartem Tadeln und Zurechtweisen der Säumigen sich äußernde Disciplin es vermocht hätte; und heut noch güt eS als Ruhm für emen richterlichen Beamten, wenn gesagt wird: er stammt aus StimmelS Schule! Unter ihm als Advocat zu prakticiren, war eine Lust. Mögen nur erst recht tüchtige obere Beamte das Beispiel der Arbeitsleistung geben, dann wird die Klage über Langsamkeit deS Rechtganges sich min dern und eine kürzere Arbeitszeit weniger zu schaden anfangen. Es liegt aber auch in dieser Herabsetzung der 8 Arbeitsstunden auf 7 eine Gefahr für die Städte. Der Nachahmungstrieb in persönlich angenehmen und bequemen Einrichtungen wird sehr leicht mächtig. Wir haben dies schon hie und da an dem Institute der Ferien gesehen. Obschon diese ausdrücklich nur auf Gerichis- ämter und Bezirksgerichte eingeschränkt find und die Verordnung nur eine Specialverordnung für diese ist, die Benutzung derselben auf städtische Beamte daher nicht angewendet werden darf, fehlt eS doch nicht an städtischen Beamten, welche dieselben sich zu Nutze zu machen suchen, als ob auch sie ein Recht darauf hätten. DaS Feriennehmen und die ihrer Gemeinde schuldige Arbeit dieser auf Wochen zu entziehen, ist eine vollkommen rechtswidrige Handlungs weise. Wenn ein städtischer Beamter einen wirklichen Grund für eine Arbeitseinstellung oder eine Reise hat, weil er z. B. krank ist oder in Gefahr der Erkrankung schwebt, nicht aber etwa, weil er sich die Modekrankheit der Badereisen ruzuziehen beabsich tiget, — wird daS Urlaubnehmen keinem derselben, höheren oder niederen, versagt oder verdacht werden, aber zum Vergnügen in den Sommermonaten davon zu gehen unter dem Vorwände von Ferien, ist ein großer Mißbrauch. Eben so leicht könnten sie am Ende wohl gar sich der 8 Arbeitsstunden entledigen wollen. Die Äadte haben daher vollen Anlaß, gegen die Folgen solcher Neuerungen vorsichtig zu sein. Herr Advocat Schreh glaubte auS mehreren von ihm vor- aebrachten Gründen für die neue Geschäftszeit sich verwenden zu sollen; mindestens erachtete er die ganze Angelegenheit noch nicht für spruchreif. Hierauf erhält der Herr Referent das Schlußwort und hebt ervor, daß ein länger andauernder Versuch zu keinem andern esultate führen würde, weil die Beamten sich auch dann nicht an die ununterbrochene Geschäftszeit gewöhnen würden. Gegen 9 Stimmen wurde der Ausschußantrag angenommen. Auf die Petition des städtischen Verein-, „die Geschwornen- bank betr.", empfiehlt derselbe Ausschuß dem Collegium, unter dem Ausdrucke der Genugthuung über die von dem städtischen Verein ergriffene Initiative für erne so wichtige Landesangelegen heit, doch mit Rücksicht auf die inzwischen fortgeschrittene Be ratung zu beschließen, der Petition keine weitere Folge zu geben. Herr Geheunr. v. Wächter erklärt, nur dann für den Aus- schußbeschluß stimmen zu können, wenn der Ausdruck „Genug thuung" nur darauf Bezug habe, daß der städtische Verein sich überhaupt mit dieser Frage beschäftigt habe. Einstimmig trat hierauf daS Collegium dem Ausschußvor- schlage bei. Weiter berichtet Herr Advocat Schilling über die Rück antwort deS RathS nebst Beilagen, die verspätete Einführung der Stadtverordneten in diesem Jahre betreffend. (Die betr. Schriftstücke finden sich in der ersten Beilage zu Nr. 82 d. Bl. von diesem Jahre veröffentlicht.) Im Ausschüsse ward bemerkt, daß in der Verordnung der königlichen Kreisdirection eine Anordnung, die Einführung zu unter lassen, nicht zu ersehen sei, daß von keiner Seite eine Beschwerde, wie sie die Städteordnung vorausfetze, eingelegt worden sei, daß auch der Bemerkung des RatheS, daß er in ähnlichen Fällen wieder so handeln werde, sachlich wie persönlich dre erforderlichen Vor aussetzungen fehlten, und einstimmig beschlossen, beim CoÜMium zu beantragen, dem Rathe zu erkennen zu geben, daß daS Colle gium die mitgetheilten Gründe nicht für ausreichend erachte, die rechtzeitige Einführung zu Unterlasten. Herr Geh. Rath von Wächter regt die Frage an, ob, da der Rath erst Beseitigung der Zweifel habe herbeisühren wollen, es nicht besser sei, die Sache auf sich beruhen zu lasten. Herr vr. Georgi führt an, daß nach den Bestimmungen der Städteordnung nur auf Einwendungen die Wahlgültigkeit bean standet werden könnte und solche Einwendungen nicht Vorgelegen hätten. Die K. Kreisdirection habe auch nicht gesagt, daß die Wahlen beanstandet werden sollten, und deshalb hätte der Rath keine Veranlassung gehabt, die Einführung nicht vorzunehmen. Mit diesen Ausführungen ist Herr Geh. Rath von Wächter einverstanden, namentlich weil keine Einwendungen bei den com- petenten Behörden erhoben wären und in Beziehung auf eine Wahl nur auf Beschwerden nach tz. 152 der St.-O. eingeschritten werden kann. Er beantragt dies als Zusatzantrag. Derselbe findet zahlreiche Unterstützung. Herr List glaubt, daß durch Annahme deS von Wächterscheu Antrags der Oberbehörde ein Recht eingeräumt werden solle, dessen Zuständigkeit noch gar nicht festsiehe. Herr vr. Georgi hält die Befürchtung des Herrn List für zu groß und empfiehlt Annahme deS von Wächterschen Zusatz antrags. Herr Näser bezeichnet daS Verfahren der K. Kreisdirection nur als gegen eine bestimmte Persönlichkeit gerichtet, obwohl man von der Erfolglosigkeit deS Schritte- hätte überzeugt sein müssen. Deshalb wäre kein Grund vorhanden gewesen, die Einführung aufzuschieben, und stimme er pure für das Ausschußgutachten. Nachdem der Herr Referent constaürt, daß eine Beschwerde weder an den Rath noch an die K. Kreisdirection gelangt wäre, fand der Ausschußantrag einstimmig, der von Wächtersche Zusatz antrag mit 32 gegen 18 Stimmen Annahme. Leipzig—Chemnitz. dieSfallsigen Bestrebungen mit Rath und That unterstützt habe», namentlich aber auch allen Bewohnern der Pflege Geithain, Lausigk, Oelzschau und Liebertwolkwitz, die mit banger Sorge den diese Lime betreffenden Entschließungen der königlichen StaatSregierung ent-' gegensehen, beehren wir unS Folgende- mitrutheilen. In einer am 21. dieses MonatS in Oelzschau abaehaltenen Versammlung, der mehr alS 100 Männer auS den Ortschaften Lausigk, Hopfgarten, Glasten, Lauterbach, Heinersdorf, Kitzscher, Otterwisch, Haynichen, Trage-, Oelzschau, Rohrbach. MölviS, Störmthal, Kömmlitz, Groß- und Kleinpetschau. Dahlitzsch, Groß- pößna, Güldengossa und Liebertwolkwitz persönlich beiwohnten, HÄ man einstimmig folgende Beschlüsse gefaßt:
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