— 79 — Die ChargeuauSzeichnniigen für die sächsischen Feuer wehren sind nach den Beschlüssen des Landesausschusses vom Dezember 1890 wie folgt geregelt: 1. Branddirektor oder Kommandant einer großen, aus verschiedenen selbständigen Abteilungen bestehen den Feuerwehr: Jnterimsrock ans dunklem Tuch mit dunklem Sammetkragen, Helm mit Neusilberbeschlag und abschraubbarer Knopfspitze mit Rosette, Mono gramm oder Wappen, Signalhupe an einfacher Schnur; Achselstücke aus Silbergeflecht mit Rot. 2. Hauptmann: dunkle Bluse oder Joppe aus Tuch, wie die der Mannschaft, breite Achselstücke aus Silbertresse mit 2 Sternen, Helm mit Messingkamm, Signalhupe, Gurt mit Axt oder Beil. 3. Zugführer: Bluse oder Joppe aus Tuch, wie die der Mannschaft, schmale Sübertressenachselstücke, Helm mit schmalem Messingrand am Kamm, Signal- Hupe wie oben, Gurt mit Axt oder Beil, rc., der Zug abteilung entsprechend. 4. Oberfeuermänncr, Spritzenmeister, Rotten führer, Fouriere; Bluse oder Joppe aus Tuch, wie die der Mannschaft, rotwollene Schnüre als Achselstücke, Helm wie Mannschaft, Signalhupe oder Pfeife wie oben. 5. Signalistcn: rotweitze Schwalbennester, sonst wie Mannschaft. Dicnstauszeichnung: 10 Zentimeter lange sh Zentimeter breite Silberlitze an beiden Aermelanf- schlägen und zwar je 1 für 10 Jahre. Alle Schärpen und Fangschnüre kommen in Weg fall. In nebenstehenden Abbildungen sind die 4 ver schiedenen Achselstücke dargestellt: