A. Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über das Königliche Decret Nr. 8, die Beteiligung bei der internationalen Ausstellung zu Paris betreffend. Eingegangen am 21. November 1866. (Königl. Decret, Landt.-Acten I. Abth. S. 199.) Die Deputation kann in der Berichterstattung über das obengenannte Decret sich kurz fassen. Im Decrete selbst ist die Nothwendigkeit hervorgehoben, daß bei dieser großen internationalen Ausstellung die sächsische Kunst und Industrie sich würdig betheilige. Obgleich die Deputation der Ansicht ist, daß diese großen Ausstellungen sich zu schnell wiederholen, so muß sie doch der Regierung bei stimmen, daß ein industrieller Staat wie Sachsen sich nicht von der jetzt beabsich tigten großartigen Ausstellung in Paris ausschließen kann, nachdem eine allgemeine Betheiligung daran in gewisser Aussicht steht. Soll aber diese Betheiligung von Seiten Sachsens eine würdige werden, so muß der Staat einen Theil der Kosten übernehmen, weil sich sonst wenig oder gar keine Aussteller finden würden. In der dem Königlichen Decrete angesügten Beilage ist auseinandergesetzt, daß und warum es unmöglich ist, die Kosten im Voraus zu berechnen. Nach der Ansicht der Deputation dürfte die Annahme der Regierung, daß der Staat für diese Ausstellung ein Opfer von 5 0 bis 60,000 Thlr. zu bringen haben werde, richtig sein. Die Deputation empfiehlt der Kammer: der Staatsregierung zu Bestreitung der im obengenannten Decrete er wähnten Ausgaben die Ermächtigung zu ertheilen. Dresden, am 20. November 1866. Die zweite Deputation der zweiten Kammer. Oehmichen. Müller. Or. Hertel. Heinrich. Mammen, Referent. G. Uhlemann. Seiler. Beilage zur dritten Abtheilung, 1. Band. 1