V. Nachbericht über die, im vorstehenden Berichte unter 0. verzeichneten drei Petitionen von Jost und Genossen aus Dresden und Umgegend. Eingegangen am 10. Januar 1867. Die Petenten beschweren sich in ihren Petitionen gleichmäßig darüber, daß ihnen für die auf Requisition der Sächsischen Militärbehörde von ihnen geleisteten Militärspannfuhren eine zu geringe Vergütung gewährt worden sei, indem sie nur 1 Thlr. 5 Ngr. pr. Tag erhalten hätten, und verlangen resp. 2 Thlr. 15 Ngr. und 3 Thlr. 15 Ngr. pr. Tag. Mit diesen Fuhren hat es folgende Bewandniß: Am 15. resp. 16. Juni l866 wurden in Dresden von einer Anzahl Pferdebesitzern, welche Lohnfuhrwerk treiben, eine Anzahl Spannfuhren für die Sächsische Armee requirirt, ohne daß den Leuten gesagt werden konnte, wie lange man diese Geschirre bei der Armee behalten werde; dasselbe geschah auch in einer großen Anzahl Dörfern um Dresden und Meißen herum gelegen. Diese Geschirre wurden größten Theils bei der Armee behalten, als dieselbe die Landesgrenze überschritt, und sind nur erst mit derselben wieder zurückgekehrt, haben demnach alle Strapazen des Krieges mit durchgemacht. Dabei wurden sie aber auf Unkosten der Armeeverwaltung insoweit unter» halten, als die Fuhrleute Beköstigung, Kleidung und Löhnung (2 Thlr. 1 5 Ngr. wöchentlich) gleich den Soldaten erhielten, und die Pferde und Geschirre den übrigen Pferden und Geschirren der Armee gleich gehalten wurden. Ging unterwegs ein Pferd verloren, so wurde von der Armeeverwaltung ein anderes geliefert und bei der Rückkehr nach Sachsen sind eine bedeutende Anzahl schlecht gewordener Pferde davon ausgetauscht worden. Die Gespannbesitzer erhielten dafür zunächst die ordonnanzmäßige Vergütung von 25 Ngr. pro Tag.