Aa. Zweiter Nachbericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über die im Berichte über das Königliche Decret, die Vergütung der Kriegslasten und Schäden erwäbnten Petitionen unter 6. von Jost und Genoffen, nachträgliche Erböbung der Sätze für an Sächsisches Militär geleistete Spannsuhren betreffend. Eingegangen am 23. Januar 1867. lKönigl. Decret, Landt.-Acten I. Abth. S- 299 flg. Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer, Landt.-Acten Beil, zur IN. Abth. 1. Bd. S. 163. Nachbericht derselben Deputation, Landt.-Acten Beil, zur III. Abth. 1. Bd. S. 181. Protokolle der zweiten Kammer vom 16. und 17- Januar 1867. Mittheilungen der zweiten Kammer S. 419 flg.) Eei der am 16. und 17. dieses Monats erfolgten Berichterstattung über das oben bezeichnete Königliche Decret mußte dieselbe über deu dem Hauptberichte bei gegebenen Nachbericht unter V. deshalb unterbleiben, weil zu den drei unter 6. benannten Petitionen noch eine vierte von der Gemeinde Bockwen bei Meißen hinzukam, welche einige neue Momente über die fragliche Angelegenheit brachte und wodurch es schien, als ob der über die drei ersten Petitionen erstattete Bericht nicht alles das umfaßte, was zu Gunsten der Petenten spricht. Im Allgemeinen war das jedoch bei näherer Prüfung nicht der Fall, wohl aber erscheinen einige in der Petition angeführte neue Thatsachen uicht ohne Wichtigkeit und falls die selben begründet sind, dürften sie doch dahin führen, in Bezug auf dieselben noch andere Beschlüsse in der Kammer hervorzurufen. Am 15. Juni vorigen Jahres hatte die Gemeinde Bockwen in Zeit von einer halben Stunde 7 Geschirre zu Spanndiensten zu stellen, welche angeblich nur eine kurze Strecke innerhalb des Landes mit der Armee zu gehen haben sollten, sic kehrten jedoch erst nach Beendigung des Feldzuges und zwar am 26. October zurück und waren demnach 4 Monate und 10 Tage abwesend. Sie hatten dabei Beilage zur zweiten Abtheilung, 37 1 Baud.