daß die Ansätze des für die Jahre 1 8 vereinbarten Budgets noch auf die Dauer des Jahres 1867 in Geltung bleiben, jedoch vorbehältlich der durch die eingetreteuen politischen Verhältnisse unabweisbar nöthig ge wordenen Abweichungen, ingleichen der von der gegenwärtigen Stände- versammlung vor dem Zustandekommen eines neuen Budgets zu beschließen den speciellen Abänderungen, sowie mit weiterem Vorbehalt künftiger Beschlußfassung der Kammern über die Rechtfertigung jener Abweichungen Seiten der Staatsregierung. Dresden, den 21. November 1866. Die zweite Deputation der zweiten Kammer. Oehmichen, Referent. Müller. Or. Hertel. Heinrich. Mammen. G. Uhlemann. Seiler.