Ff- Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer l über das Königliche Decret vom 19. Januar 1867, ein Postulat für t das zweite chemische Laboratorium an der Universität Leipzig betreffend. Eingegangen am 30. Januar 1867. (König!. Decret, Landt.-Acten I. Abth. S. 333.) 2 Sei dem ordentlichen Landtage 18^^ wurde ein Postulat von 30,000 Thlrn. u unter Nr. 71 des Ausgabe-Budgets (vergl. hierzu Landt.-Acten I 8^, I. Abth. § 2. Bd., S. 18 und 172) als außerordentlicher Aufwand zu Herstellung eines tz zweiten chemischen Laboratoriums für die Universität Leipzig bewilligt. Es ist zu dem Ende in dortiger Universitätsstraße theils auf altem Universit ät täts-Grnnd und Boden, theils auf dazu angekauftem Areal ein Haus erbaut und m in dessen Erdgeschoß das Laboratorium hergestellt worden. Die dortigen Locali- vt täten erscheinen jedoch theils den dermaligen Anforderungen der chemischen Wissen- chft schäft nicht mehr genügend, theils für die derzeitige Anzahl der jungen Männer, -Ä welche in Leipzig dem chemischen Studium sich widmen oder sich weiter darin uv ausbilden wollen, viel zu eng und beschränkt. Diese Mängel sind von der me- ftchdicinischen Facultät hervorgehoben, von zugezogenen Sachverständigen anerkannt ml und ganz besonders von dem neu angestellten namhaften Professor der Chemie lsg^geltend gemacht, die Staatsregierung aber dadurch zu dem Entschlusse bewogen arü worden, ein neues, den Bedürfnissen allenthalben entsprechendes Laboratorium rschherzustellen und dazu ein Gebäude au einer andern geeigneten Stelle zu errichten. Der Aufwand für dieses Gebäude sammt den nöthigen Einrichtungen ist auf 08 80,000 Thlr. veranschlagt worden. Dieses Erforderniß soll nach der Absicht rs6der Staatsregierung dadurch beschafft werden, daß die Räume des jetzigen Labora- irattoriums in Geschäftslocale verwandelt und als solche vermiethungsweise verwerthet, Sockdas Haus selbst aber auf das Vermögen der Universität übernommen und von Beilage zur dritten Abteilung, - 4 4